Klagenfurt - Die Betrugsermittlungen gegen eine Kärntner Fleischerei, deren Würste undeklariertes Pferdefleisch enthielten, sind eingestellt worden. "Es konnten keine Hinweise gefunden werden, dass der Beschuldigte minderwertige oder verdorbene Waren in Verkehr brachte oder sich durch die Beimengung von Pferdefleisch einen Vermögensvorteil verschaffte", sagte Staatsanwältin Antoinette Tröster Montag zur APA.

Die Anklagebehörde beruft sich auf das Gutachten eines Sachverständigen für Lebensmitteltechnologie und für Fleisch- und Wurstwaren. Ganz aus dem Schneider ist der Fleischer aber nicht. Die Würste waren falsch gekennzeichnet, bei den Angaben über die Zusammensetzung fand sich kein Pferdefleisch, in den Würsten aber sehr wohl. Die Falschdeklarierung ist allerdings nur ein Verwaltungsdelikt.

Anonyme Hinweise

Im Februar 2013 wurde der Fall durch den damaligen SPÖ-Gesundheitsreferenten Peter Kaiser (heute Landeshauptmann) publik gemacht, der europaweite Pferdefleischskandal bekam damit auch eine österreichische Dimension. Anonyme Hinweise hatten die Lebensmittelaufsicht zu der Lavanttaler Fleischerei geführt, bei den Sorten "Kärntner Hauswürstel" und "Lavanttaler Bauernwurst" wurden die Kontrolleure tatsächlich fündig.

Der Pferdefleischanteil in den Produkten lag bei 18 bzw. 27,2 Prozent, auf der Verpackung war davon aber nichts zu lesen. Die Kärntner Würste waren in ganz Österreich vertrieben worden, wurden aber mit Aufkommen des Skandals aus den Regalen genommen.

Nach anfänglichem Leugnen gab der Fleischer zu, über eineinhalb Jahre Pferdefleisch aus der Steiermark und aus Deutschland verwendet zu haben. Dies habe er getan, um Qualität und Geschmack zu verbessern. Einen Betrug sah der Fleischer darin schon damals nicht.

Auch Verwaltungsstrafverfahren eingestellt

Auch das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Kärntner Fleischer wegen der Nicht-Deklarierung von Pferdefleisch in Würsten ist mittlerweile eingestellt worden. Das sagte der Anwalt des Fleischers, Franz Großmann, am Montag auf Anfrage der APA. Für den Unternehmer ist die Sache damit endgültig ausgestanden. (APA, 23.3.2015)