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Die Bezieher von Sonderpensionen im staatsnahen Bereich - etwa bei der Nationalbank - könnten überraschenderweise von der Steuerreform profitieren. Außer das Gesetz wird noch geändert

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Es ist nur ein kleiner Randaspekt bei der Steuerreform: Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage wird am 1. Jänner 2016 außertourlich angehoben - von 4650 auf 4840 Euro. Das bringt höhere Einnahmen für die Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, aber auch für die Arbeiterkammer (rund vier Millionen). Zu den Profiteuren würden aber auch Bezieher von sogenannten Luxuspensionen zählen. Darauf weist Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker im STANDARD-Gespräch hin.

Wie das kommt? Wer eine Sonderpension im staatsnahen Bereich (z. B. Notenbank, ORF, Wirtschafts- und Arbeiterkammer) bezieht, wurde im Vorjahr zu einem Solidarbeitrag verdonnert. Er liegt zwischen fünf und 25 Prozent, wird aber nur für Pensionsteile über der Höchstbeitragsgrundlage eingehoben. Das heißt: je höher die Höchstbeitragsgrundlage, desto geringer der Solidarbeitrag.

Höhere Obergrenzen

Vorteile ergeben sich aber auch für jene, die noch nicht in Pension sind. Bei Verträgen, die bereits vor der Verschärfung vereinbart waren, darf die maximale Zusatzpension das Dreieinhalbfache der Höchstbeitragsgrundlage ausmachen. Mit anderen Worten: Statt 16.275 Euro gilt ab dem 1. Jänner eine monatliche Bruttoobergrenze von 16.940 Euro. Bei Neuverträgen stiege die maximale Pensionshöhe von 9300 auf 9680 Euro.

Die Neos bringen nun im Parlament einen Entschließungsantrag ein, mit dem absolute Obergrenzen für Luxuspensionen gefordert werden. Für eine Änderung des Gesetzes ist Rot-Schwarz ohnehin auf die Opposition angewiesen. Es handelt sich nämlich um eine Verfassungsbestimmung. (Günther Oswald, DER STANDARD, 20.3.2015)