Wien/Astana - Nach dem Tod des kasachischen Multimillionärs und Ex-Botschafters Rakhat Alijew in der Untersuchungshaft in Wien ist die zweite Obduktion laut Ö1-Abendjournal vom Montag abgeschlossen. Alijew sei auch schon bestattet worden. Die zweite gerichtsmedizinische Untersuchung in der Schweiz habe keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden ergeben, das bestätigten jetzt auch Alijews Anwälte offenbar.

Kein Hinweis auf Fremdverschulden

Das ausformulierte gerichtsmedizinische Gutachten aus Sankt Gallen liege noch nicht vor, aber das vorläufige Ergebnis aus der Schweiz scheine übereinzustimmen mit dem der ursprünglichen Obduktion in Wien. Kein Hinweis auf Fremdverschulden bestätigte Anwalt Manfred Ainedter laut Ö1. Das bedeute in Folge also keinen Anhaltspunkt für Mord in der Justizanstalt, sondern für Selbstmord.

Einige Fragen blieben aber nach wie vor offen, denn es fehlten noch technische Gutachten über Bilder der Überwachungskameras am Gefängnisgang und den elektronischen Schließmechanismus der Zellentüre. Vor allem fehle auch das toxikologische Gutachten aus Innsbruck - besonders wichtig vor dem Hintergrund der Hinweise auf in Österreich nicht zugelassene Barbiturat-Schlafmittel in Rakhat Aliyevs Blut.

Alijews Leichnam sei vor ein paar Tagen aus der Schweiz zurück nach Wien gebracht und am Wiener Zentralfriedhof im Kreise der Familie und enger Bekannter begraben worden, hieß es weiter.

Auftrag zur "Neutralisierung"

Der Anwalt Erich Gemeiner zweifelt weiterhin am Selbstmord seines Mandanten Rakhat Alijew. Er spricht unter Berufung auf einen anonymen Informanten von einem Auftrag zu "Neutralisierung" seines Ex-Schwiegersohnes durch Kasachstans Präsident Nursultan Nazarbayev. Den Befehl dazu gab Nazarbayev demnach im Juli 2014 dem Geheimdienst KNB, nachdem Aliyev in Österreich um Asyl ansuchte, schrieb Gemeiner in einer Stellungnahme an Medien am Montagabend.

"Sowohl ich als auch meine Kollegen, genauso wie inzwischen ein Großteil der Bevölkerung, sind davon überzeugt, dass DDr. Alijew nicht freiwillig aus dem Leben geschieden sondern einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist", schreibt Gemeiner, der neben Anwalt Manfred Ainedter und weitere Juristen Alijew vertrat.

Mord von langer Hand geplant

Gemeiner schreibt in seiner Stellungnahme, Alijew sei bereits 2007 vergiftet worden. Wie der Ende Februar tot aufgefundene Alijew in seiner gesicherten Zelle getötet worden sein soll, erklärt sein Anwalt in seiner Stellungnahme nicht. Allerdings beruft er sich auf Angaben eines Informanten, der auch von den österreichischen Behörden einvernommen worden sein soll und über "Quellen im internen Bereich des kasachischen Staatssicherheitsapparates KNB" verfüge. Demnach gab Nazarbayev bei einer Sitzung im Juli 2014 den "ausdrücklichen Befehl" zum Handeln. Die Ermordung von Alijew sollte als Selbstmord wegen Depressionen dargestellt werden.

Der Alijew-Anwalt erhebt in der Sache Vorwürfe gegen die österreichischen Behörden. Ermittlungsverfahren in der "Causa Kasachstan" seien von der "höchster Behördenebene einfach 'abgedreht' worden". Jeder Ermittlungsschritt müsse kritisch hinterfragt werden.

Die Botschaft der Republik Kasachstan weist die "völlig haltlosen und absurden Behauptungen" von Gemeiner in einer Aussendung zurück. Sein Kollege Manfred Ainedter pflichtete ihm bei. "Das stimmt schon, was er da sagt", kommentierte er die Aussagen Gemeiners. Mehr wolle er aber nicht dazu sagen. Weitere Schritte im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2007 könne man sich nach dem Vorliegen aller Untersuchungsergebnisse überlegen. (APA, red, 17.3.2015)