Ich musste ab dem 26. Februar 2015 meinem zweitägigen Stellungsbescheid (im Nachhinein betrachtet: leider) Folge leisten. Entsetzt konnte ich feststellen, dass das Stellungsverfahren alles andere als zeitgemäß ist.

Abgesehen von dem Stellungsbeginn mit Aufstehen um fünf Uhr Früh, wurde man nach der wenig herzlichen Begrüßung durch den "besonders gekennzeichneten Angehörigen des Bundesheeres" (kurz gesagt Offizier) verpflichtet, seine Kleidung zu wechseln und eine vom Militär zur Verfügung gestellte uniformierte Kleidung - bestehend aus Badeschlapfen, kurzer Hose und einem Militärleibchen - anzulegen.

Anschließend bekam jeder Stellungspflichtige eine "vierstellige Ablaufnummer", welche den ersten Schritt der Entpersonalisierung einleitete, nachdem man ab da fast ausschließlich nur mehr damit aufgerufen und nicht mehr beim Namen genannt wurde.

Schritt 2: Entblößung bei Verlangung. Während der (zeitweise überholten und überflüssigen) "medizinischen" Tests musste man, wann immer verlangt, sein Leibchen bzw. seine Hose ausziehen. Das Highlight gab es an Tag zwei, wo die "Hodenbegutachtung" stattfand. Ob unangenehm oder nicht, diese Begutachtung (oder Demütigung - je nachdem) wurde, teils sogar mit Angreifen, durchgeführt.

Es lässt sich darüber streiten, ob man es strategische Beeinflussung oder schon Manipulation nennen kann, klar ist, dass man während der Stellungszeit einer durchgehenden Bundesheer-Werbungsmaschine ausgesetzt ist und man die Option der Ableistung eines Wehrdienstes in Form des Zivildienstes nicht wirklich vorgestellt bekommt. Es wird lediglich erwähnt, dass es diese Möglichkeit gibt, doch indirekt wird seine Unbedeutsamkeit vermittelt. Dafür werden zwei verpflichtende (!) Videovorträge sowie zwei ähnliche Präsentationen, die die Großartigkeit des Bundesheeres demonstrieren sollen, gezeigt.

"Will nicht" gibt's nicht - denn sollte man, statt Beeinflussungsvideos zu lauschen, Unruhe oder Unordnung auslösen, kommt ein schlecht gelaunter "besonders gekennzeichneter Angehöriger des Bundesheeres" und schreit, dass der nächste Unordnungsauslöser 700 Euro Strafe zu zahlen habe, und verweist auf die Hausordnung gemäß Wehrgesetz, welche besagt, dass der Stellungspflichtige "während des Stellungsverfahrens die zur Durchführung der Stellung und zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der militärischen Unterkunft erforderlichen Weisungen der mit der Durchführung der Stellung betrauten und besonders gekennzeichneten Angehörigen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung zu befolgen hat", § 18a (3).

Ich wollte während eines ohrenbetäubenden Videos mein Buch weiterlesen, da man die meiste Zeit ja nur still rumsitzen musste und mir diese Beschäftigung wesentlich sinnvoller erschien, doch wurde ich wegen des Filmes daran gehindert - ein Umsetzen oder eine Lautstärkenverminderung wurden mir untersagt.

Wegen der Geschehnisse herrschte unter den Stellungspflichtigen eine mürrische Stimmung, doch wurden sie am Ende von "besonders gekennzeichneten Angehörigen des Bundesheeres" geschickt umgepolt. Nachdem man zwei Tage Tortur über sich hat ergehen lassen, erhielt man eine von der Beamten zum Schluss mehrmals und ungewohnt nett angepriesene Box mit der Aufschrift "Geschenk", einen Plastiksack mit Kondom, Fitinn-Tageskarte, Sportzeitung, Rasierer und natürlich Red Bull.

Ein Stellungspflichtiger in einem demokratischen und liberalen Regierungssystem muss sich noch immer wie ein Gefangener des Roman 1984 von George Orwell fühlen. (Raphael Gottweis, DER STANDARD, 13.3.2015)