Wien - Die Strafgesetzbuch-Reform enthält auch die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigte Präzisierung des Paragrafen zum Landfriedensbruch. Sachbeschädigungen bei Demonstrationen sollen laut "Kurier" vom Donnerstag nicht mehr als "schwere gemeinschaftliche Gewalt" bestraft werden, nur mehr (zumindest) schwere Beschädigung von Gegenständen, die der Infrastruktur dienen.

Der Akademikerball-Demonstrant Josef S. aus Jena, dessen Fall auch zur Diskussion über den Paragrafen geführt hatte, würde nach der geplanten Regelung nicht mehr für sechs Monate in U-Haft genommen und zu einem Jahr teilbedingt verurteilt, weil er Mistkübel umgeschmissen und ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt haben soll. Das bestätigte Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek dem "Kurier". In diesen Fällen könne der Staatsanwalt die Teilnehmer nur nach den konkret nachweisbaren Einzeltaten (Sachbeschädigung, Körperverletzung) verfolgen, aber keinen globalen Verdacht darüberstülpen. Das sei der Justiz aber nach wie vor wichtig, um gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen zu können.

Novelle soll ab 2016 gelten

Das Justizministerium wird den Entwurf für das neue Strafgesetzbuch kommende Woche in Begutachtung geben. Er soll ab 1. Jänner 2016 mildere Strafen für Vermögensdelikte und strengere für Gewalt- und Sexualtäter bringen. Ein konkreter Schritt dafür ist neben der Anhebung der Wertgrenzen eine Neudefinition der "Gewerbsmäßigkeit". Die Annahme, Ladendiebstähle dienten einem gewerbsmäßigen Einkommen, führt zu vielen strengen Verurteilungen. Künftig sollen U-Haft und Strafe bis zu drei Jahren nur mehr bei "Berufsmäßigkeit" drohen: Wenn eine ähnliche Tat schon zweimal vorher begangen und ein "nicht unerhebliches Einkommen" erzielt wurde.

Im Gegenzug wird etwa die Höchststrafe für schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre angehoben. Damit wird auch die neue "grob" fahrlässige Tötung (etwa wenn ein Alkolenker eine Familie tötet) bedroht.

Höhere Strafen für Tierquälerei

Einige Delikte werden neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen: "Skimming" (Ausspähen und Kopieren von Kreditkarten), die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und die Verbreitung von Nacktfotos ohne Zustimmung der betroffenen Person im Internet werden unter Strafe gestellt. Mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden soll Tierquälerei, auch um bestimmte Ermittlungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Stärker betont werden soll mit der Reform der Grundsatz der "Therapie statt Strafe" für Drogensüchtige: Der Besitz von Kleinstmengen an Drogen nachweislich zum Eigengebrauch soll nicht mehr automatisch zur Strafanzeige führen, wenn der Betreffende mit den Gesundheitsbehörden kooperiert. (APA, 11.3.2015)