Wien - Der Rechnungshof (RH) hat in einem neuen Bericht die ÖBB-Pensionen untersucht und auf weiten Strecken Reformbedarf festgestellt. Denn weder wurde das traditionell niedrige Pensionsantrittsalter angehoben, noch konnte der Anstieg beim Finanzaufwand für die Ruheständler eingebremst werden.

Zwischen 2002 und 2013 - dem Untersuchungszeitraum durch den Rechnungshof - belief sich das Pensionsantrittsalter der Bundesbahnbeamten auf durchschnittlich 52,5 Jahre. Bundesbahnbeamte: Das sind die bis 1995 aufgenommenen, definitiv gestellten Bediensteten der ÖBB.

Viele Krankenstände

Auch verabschiedeten sich die Bahnmitarbeiter mehrheitlich krankheitsbedingt in die Alterspension. So ging im Jahr 2013 mit 531 Mitarbeitern die große Mehrheit krankheitsbedingt in den Ruhestand, nur 41 Personen (7,2 Prozent) traten ihn altersbedingt an. Zum Vergleich: Innerhalb der Sozialversicherung für unselbstständig Beschäftigte (ASVG) ist es ein knappes Drittel, das krankheitsbedingt früher in Pension geht.

Auch ausgabenseitig stiegen die ÖBB-Bundesbahnbeamtenpensionen, die an Pensionisten, Witwen und Waisen ausgezahlt werden. Und zwar von 1,93 Milliarden Euro auf 2,07 Milliarden. Und dies, obwohl die Anzahl der Bezieher sank. Insgesamt zeige sich, dass ÖBBler bei gleichem Pensionsantrittsalter höhere Pensionen erhalten als Bundesbeamte in einer vergleichbaren Position, schreibt der RH. Und zwar nicht nur über die gesamte Bezugsdauer, die bei ÖBB-Mitarbeitern wegen des frühen Pensionsantritts besonders lang ist, sondern auch im Vergleich zu den Monatsbezügen. So ist das Pensionsrecht der ÖBB-Beamten günstiger als jenes für Bundesbeamten in vergleichbarer Position. Würde man eine Angleichung vornehmen, so brächte dies Einsparungen von 920 Millionen Euro.

Der Rechnungshof rechnete dafür Beispiele durch. So wird ein 1955 geborener Fahrdienstleiter, der mit 65 regulär in Pension geht, nach ÖBB-Pensionsrecht die stattliche Pension von 3590 Euro brutto monatlich erhalten. Dieselbe Person nach Pensionsrecht Bund aber nur 3000 Euro. "Trotz grundsätzlich gleicher Berechnungssystematik würden Bundesbahnbeamte eine deutlich höhere Pension erhalten als Bundesbeamte" , so der RH, der eine Harmonisierung schon früher anregte.

Bei den ÖBB sieht man einige der Vorwürfe nicht gerechtfertigt. Die Gesamtzahl der Pensionierungen sei vom Spitzenwert des Jahres 2006 mit 2971 Pensionierungen um über 80 Prozent auf 509 Pensionierungen im Jahr 2014 gesenkt worden, rechtfertigt sich das Unternehmen in einer Aussendung. Auch der RH anerkennt die Bemühungen der ÖBB, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Dazu wird im Bericht vor allem auf das Programm zu einer "altersgerechten Teilzeit" verwiesen. Bahnmitarbeiter ab dem 54. Lebensjahr arbeiten dabei nur wenige Wochenstunden. Sie sollen so länger im Arbeitsprozess gehalten werden können.

Nicht eingedämmt werden konnten die Nebengebührenzulagen. Diese mindern die Einsparungen aus der bisherigen Pensionsreform. (ruz, DER STANDARD, 12.3.2015)