Salzburg - Die Christian-Doppler-Klinik hat rund 23.500 Krankenakten aus der Zeit von 1850 bis 1969, die im Keller unbeachtet gelagert waren, an das Landesarchiv Salzburg übergeben. Damit sei eine wertvolle Quelle der medizinhistorischen Forschung gesichert worden, hieß es am Donnerstag. Der historische Quellenwert der Akten sei enorm, sagte Oskar Dohle, Leiter des Landesarchivs.

Die Akten wurden jahrzehntelang unter ungeeigneten Bedingungen im Keller der psychiatrischen Klinik aufbewahrt, viele waren von Schimmel befallen. In einem ersten Schritt wurden die Akten nun geborgen und in Deutschland von einer Spezialfirma mit Gamma-Strahlen behandelt, um die Schimmelpilze abzutöten. Anschließend wurden die Dokumente gereinigt, sortiert und indexiert. Mittlerweile werde das historische Material in rund 600 Kartons des Landesarchivs gelagert.

Akten zur NS-Euthanasie

Anhand der Akten, die ersten Recherchen zufolge durchgängig von 1850 bis 1969 erhalten sind, lasse sich beispielsweise die Entwicklung der Behandlung psychisch kranker Menschen im Bundesland nachvollziehen. Die heutige Christian-Doppler-Klinik wurde als Landesheilanstalt im Jahr 1898 gegründet. In das Archiv der Heilanstalt wurden damals auch jene Krankenakten übernommen, die in der Vorgängereinrichtung, einer Anstalt im Kammerlohrhof in Salzburg-Schallmoos, angelegt worden waren.

Nach bisherigem Wissensstand wurde der Aktenbestand auch in der Zeit nach dem Nationalsozialismus nicht aussortiert. Die Dokumente könnten auch für die Beantwortung von Forschungsfragen rund um die NS-Euthanasie bedeutend sein. "Die Überprüfung, ob aus der Zeit des Nationalsozialismus die Akten wirklich vollständig vorhanden sind, wäre schon eine interessante Forschungsfrage für sich", regte Dohle an.

Akribische Dokumentation

Interessant sei auch die Veränderung der Einträge in die Krankenakten. So sei etwa früher die Blutsenkungsreaktion der Patienten sehr akribisch dokumentiert worden. "Das war damals die einzige Möglichkeit, um auf Entzündungsprozesse im Körper zu schließen", sagte Reinhold Fartacek, Leiter der Christian-Doppler-Klinik.

Die Akten dürfen nur unter strengen Auflagen eingesehen werden. Wer etwas über die Krankengeschichte seiner Vorfahren recherchieren will, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Für wissenschaftliche Arbeiten dürfen nur anonymisierte Auswertungen vorgenommen werden. Die Entscheidung, wer für welchen Zweck in die Akten Einsicht nehmen darf, werde jeweils von den Leitern des Landesarchivs und der Christian-Doppler-Klinik gemeinsam getroffen. (APA/red, derStandard.at, 26.2.2015)