Bald soll er kommen, der Teilkrankenstand - doch was da genau auf die Beschäftigten zukommt, weiß niemand. Denn während die Arbeitgeberseite ihre Freude über neue Wege der Krankenstandsminimierung offen vor sich herträgt, schweigen sich die Arbeitnehmervertreter aus. "Kein Kommentar" heißt es bei Arbeiterkammer und Gewerkschaft - die wenigen knappen Statements, die bisher abgegeben wurden, müssten doch wohl reichen.

Nein, tun sie nicht: Es ist ein heikles Thema, das hier verhandelt wird. Einerseits würden viele Langzeitpatienten gerne wieder am Jobleben teilhaben, ohne gleich voll beansprucht zu werden. Andererseits wäre der Teilkrankenstand ein arbeitsrechtlicher Dammbruch. Ein Beispiel: Wer dazu neigt, sich zu viel Arbeit aufzubürden, und deshalb in den Burnout schlittert, wird diesen Hang zur Selbstausbeutung auch nach vier Wochen Auszeit nicht bewältigt haben. Winkt dann der Teilkrankenstand, gepaart mit dem unguten Gefühl der eigenen Ersetzbarkeit, steigt der Druck, dem Arzt zu sagen: Geht schon wieder, irgendwie.

Die Arbeitgeber werden sich die Chance nicht nehmen lassen: Ein Tag pro Woche ist kein Tag, heißt es dann. Oder: Wer nur teilkrank ist, ist doch vom Gesundsein nicht weit entfernt. Es ist brüchiges Eis, auf dem sich Arbeitnehmervertreter bewegen. Umso wichtiger wäre, dass sie nicht nur wissen, was sie tun - sondern dies ihren Beitragszahlenden auch klar kommunizieren. (Maria Sterkl, DER STANDARD, 24.2.2015)