Wien - Im Prozess gegen einen Justizwachebeamten der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt, der unter Ausnützung seiner Stellung zwei weibliche Häftlinge sexuell bedrängt und mit einer der beiden im Gefängnis sogar Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, hat Einzelrichter Andreas Böhm am Freitag im Landesgericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Er begründete das mit der Indizien-Lage.

Es sei "zwingend" erforderlich, dass ein Schöffensenat die Vorwürfe gegen den 41-Jährigen in Richtung Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung prüft, sagte Böhm. Während die Staatsanwaltschaft dem Beamten lediglich den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angekreidet hatte, gelangte der Richter nach der zeugenschaftlichen Befragung einer betroffenen Frau zu einer anderen Ansicht: "Wenn diese Vorfälle so wie von der Insassin beschrieben stattgefunden haben, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt."

"Ich habe nichts gemacht"

Damit geht es für den vom Dienst suspendierten Beamten in dem Verfahren nicht mehr um maximal drei Jahre Haft. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für Vergewaltigung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Der Beamte hatte sich vehement "nicht schuldig" bekannt: "Ich habe nichts gemacht, Herr Rat!" "Keiner dieser Vorwürfe ist wahr. Im Gefängnis wird viel geredet, und dieses Gerede hat zu diesem Verfahren geführt", meinte sein Verteidiger Michael Vallender.

Der Justizwachebeamte - er wird am kommenden Montag 41 Jahre alt - soll zwischen Dezember 2011 und Dezember 2012 zwei weibliche Häftlinge wiederholt bedrängt und unter Ausnützung seiner Stellung zu geschlechtlichen Handlungen herangezogen haben. Mit einer der beiden soll es dem Strafantrag zufolge im August 2012 zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen sein, nachdem er sich wenige Wochen zuvor von der Frau bereits oral befriedigen hatte lassen.

"Keine Wahl"

Diese Frau schilderte als Zeugin offen und im Detail, was sie erlebt hatte. Im Sommer 2012 hätte der Beamte ihr den Putzmantel - sie war im Gefängnis als Reinigungskraft tätig - aufgeknöpft, mit ihrer Brust gespielt, ihre Hand an seinen Penis geführt und sie schließlich mit den Schultern nach unten gedrückt, um sich befriedigen zu lassen. Zuvor habe er die Tür des Kammerls, in das er sie hineinzog, abgesperrt.

Auf die Frage, ob sie sich gewehrt habe, meinte die Frau, die insgesamt vier Monate in der JA Josefstadt verbracht hatte, ehe sie die Fußfessel genehmigt bekam und damit in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln konnte: "Ich hab' schon versucht, stehen zu bleiben, weil ich das nicht wollte." Der Beamte habe aber den Druck auf ihre Schultern verstärkt. Zusätzlich merkte sie noch an: "Als Insasse hat man eigentlich keine Wahl." Sie habe ihre Arbeit im Gefängnis nicht verlieren wollen.

Gutdünken des Wachpersonals

Wenig später wurde die Frau an einem Wochenende aufgefordert, sich die Arbeitskleidung anzuziehen. Der betreffende Beamte habe sie abgeholt und im dritten Stock putzen lassen. Dass weibliche Häftlinge nach Gutdünken des Wachpersonals dazu herangezogen werden, im Männertrakt Herrentoiletten zu säubern, ist in der JA Josefstadt offenbar üblich. Sie habe "gewusst, dass etwas sein wird", beschrieb die Zeugin ihre damalige Gefühlslage. Der Beamte habe sie in einen Aufenthaltsraum beordert, wieder die Tür abgesperrt, sie zu küssen begonnen und aufgefordert, sich "locker" zu machen. Dann habe er sie und sich selbst ausgezogen. Auf einem Sofa sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen.

"Es gibt keinen Ort, an dem man einer Autoritätsperson mehr ausgeliefert ist als im Gefängnis", gab Bettina Caspar-Bures, die Rechtsvertreterin der ehemaligen Insassin, zu bedenken. Was in der JA passiert sei, sei "menschenverachtend und einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig". Ihre Mandantin habe das ihr Widerfahrene bis heute nicht zur Gänze aufgearbeitet und bedürfe nach wie vor psychotherapeutischer Behandlung.

Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung

Eine zweite Insassin soll der Wachebeamte seit Dezember 2011 belästigt und gegen ihren Willen betastet und geküsst haben. Mehrfach soll er ihre Hand zu seinem erigierten Geschlechtsteil geführt haben. Im Dezember 2012 soll er diese Gefangene laut Strafantrag am Gesäß erfasst, in ein Putzkammerl befördert und ihr dort einen Zungenkuss gegeben haben, was - wie der Richter Andreas Böhm anmerkte - den Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung erfüllen würde.

Der Beamte dürfte grundsätzlich einen recht freizügigen Umgang mit einigen weiblichen Häftlingen gepflogen haben. Einer soll er gesagt haben, sie sei "sehr lieb" und "sympathisch", ehe er sie im Vorbeigehen abbusserlte. "Weil ich gut drauf war", wie er dazu auf Befragen des Richters angab. Für ihn habe es sich dabei um eine "menschliche Floskel" gehandelt.

Kontakt nach Entlassung

Küsse bekam auch eine andere Gefangene, welcher der Beamte versprochen haben soll, sich nach ihrer Entlassung um einen Job zu kümmern. Brieflich soll er ihr seine "Gefühle" gestanden haben. Der Aussage einer Insassin zufolge sollen der Beamte und diese Frau eines Tages zu zweit auf der Toilette verschwunden sein. Im Anschluss habe sie "Geräusche" aus der Toilette vernommen.

Wiederum eine andere Gefangene dürfte in den Beamten - er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern - regelrecht "verschossen" gewesen sein. Sie soll "bitterlich geweint" haben, als sie in die JA Favoriten verlegt wurde und sich von dem Beamten nicht mehr verabschieden konnte. Nach ihrer Entlassung soll die Frau Kontakt mit dem Beamten aufgenommen haben und diesem angeblich recht nahe gekommen sein.

Er sei nicht nur mit den weiblichen Häftlingen "eher herzlich umgegangen. Das war vielleicht ein Fehler", räumte der Angeklagte ein. Er sei "allgemein ein höflicher Mensch" und "kein Hardliner", bemerkte er abschließend. (APA, 20.2.2015)