Foto: Lucky Strike
Foto: Lucky Strike

Straßburg - Der Musikproduzent Dieter Bohlen (61) und Ernst August Prinz von Hannover (60) sind mit einer Grundrechtsbeschwerde über die Werbung mit ihren Vornamen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag in Straßburg eine Klage der zwei Prominenten über Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen.

Ihre Vornamen waren in einer ironisch-satirischen Werbekampagne für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" 2000 und 2003 aufgetaucht. Beide sahen in diesen Anzeigen eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine entsprechende Klage der zwei Promis und ihren Anspruch auf Schadensersatz 2008 zurückgewiesen. Der EGMR befand in seinem Urteil, dass der BGH die Interessen der Beteiligten sorgfältig abgewogen habe.

Anlass der Klage waren Sujets des Zigarettenherstellers. Eine Anzeige enthielt eine ironische Anspielung ("Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher") auf ein Buch, das Bohlen 2003 veröffentlichte und das nach Klagen Prominenter mit geschwärzten Passagen erscheinen musste.

Auf einem zweiten Sujet warf Lucky Strike bei einer zerdrückten Zigarettenschachtel die Frage auf: "War das Ernst? Oder August?". Eine Anspielung auf Auseinandersetzungen, in die Ernst August Prinz von Hannover verwickelt war. (APA, red, 19.2.2015)