Wien - Noch nicht einmal startklar, schon zeichnen sich rund um den U-Ausschuss zur Causa Hypo erste Reibereien zwischen den Parteien ab - konkret angesichts des Beweisbeschlusses, der am Donnerstag von einer Mehrheit gefasst werden soll. Darin wird von den Fraktionen penibel festgehalten, von welchen Behörden sie Akten und Unterlagen zu den fragwürdigen Vorgängen rund um die Kärntner Problembank verlangen, wie etwa von der Nationalbank oder von der Finanzmarktaufsicht.

Während andere Fraktionen von konstruktiven Verhandlungen berichten, geht es den Neos gegen den Strich, dass weder von ausländischen Behörden noch von der Hypo selbst Aktenmaterial angefordert werden soll - auch wenn beide Seiten aus rechtlicher Sicht nicht lieferpflichtig sind.

Ausschuss ohne Hypo-Akten absurd

Rainer Hable, für die Oppositionspartei einziger Mann im U-Ausschuss und davon überzeugt, dass es zur Aufklärung sehr wohl Akten von der Bank wie zu ihren Töchtern am Balkan braucht, zum STANDARD: "Warum soll es so verwerflich sein, diese Unterlagen wenigstens zu beantragen? Vor allem SPÖ und ÖVP ziehen sich da auf eine juristische Position zurück, über die sich streiten lässt. Ein U-Ausschuss ohne Akten von der Bank ist absurd, außerdem kann das Gremium dann bei ausgewählten Causen nicht in die Tiefe gehen."

Auf Referentenebene hätten die Koalitionsparteien nun einen Entwurf vorgelegt, der im Unterschied zum 13-seitigen Antrag der Opposition nur drei Seiten umfasst, erzählt der Mandatar, der bereits daran denkt, mit der Angelegenheit den Verfassungsgerichtshof zu befassen: "Das ist ein legitimes Rechtsmittel, um dort nachzufragen, ob der Oppositionsantrag gerechtfertigt ist oder nicht."

Qualifizierte Minderheit gesucht

Allerdings braucht es für das Einschalten des Höchstgerichts eine qualifizierte Minderheit - und das bedeutet nach den neuen Verfahrensregeln die Zustimmung von Blau und Grün. Und im Gegensatz zu den Neos sind die Grünen optimistisch, dass man sich am Donnerstag im Zuge des Geschäftsordnungsausschusses auf den Beweisbeschluss einigen wird. Außerdem gibt der Abgeordnete Dieter Brosz zu bedenken, dass es auch danach möglich ist, an Akten direkt von der Hypo zu kommen - etwa indem solche von der Nationalratspräsidentin und künftigen Vorsitzenden im U-Ausschuss angefordert werden.

Kai Jan Krainer wiederum, für die SPÖ Fraktionsleiter im U-Ausschuss, erklärt: "Natürlich werden dem U-Ausschuss Akten zur Hypo vorliegen - allein schon, weil die Aufsichtsbehörden dazu zigfach welche liefern müssen." Allerdings gelte es dort nicht, die Aufgabe der Staatsanwaltschaft in der Bank zu erledigen, sondern die politische Verantwortung von Bundesbehörden bei allfälligem Kontrollversagen zu klären.

Kordelproblem gelöst

Am 26. Februar soll der U-Ausschuss um 9 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Parlamentspräsidentin Doris Bures (SPÖ) konnte inzwischen an einer anderen Front Frieden schlichten. Die geplante Absperrung mit einer Kordel vor dem Lokal, um Zeugen vor Kameraleuten zu schützen, wird nun doch nur zwei Meter vor dem Eingang angebracht, sodass eine ungehinderte Berichterstattung möglich ist.

Dafür nimmt die Opposition Bures anderes übel: Verfahrensanwalt im U-Ausschuss soll nach Vorschlag von Bures, wie die "ZiB" berichtete, der steirische Universitätsprofessor Gerhart Wielinger werden. Als Stellvertreter ist der Linzer Uni-Professor Bruno Binder angedacht. Am Donnerstag sollen die Personalien mehrheitlich im Geschäftsordnungsausschuss beschlossen werden.

Der Verfahrensrichter im U-Ausschuss dürfte der frühere Sektionschef im Justizministerium, Hermann Germ, werden, berichtete nzz.at am Dienstag. Eine Mehrheit für Germ zeichnet sich ab, hieß es von mehreren Seiten zur APA. Eine Sprecherin von Bures wollte die Personalien mit Verweis auf die Geschäftsordnung, die das nicht erlaube, aber nicht kommentieren. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 18.2.2015)