Dortmund - Nach der Anklage eines 93-jährigen ehemaligen deutschen SS-Mannes hat das Landgericht Detmold weitere Details bekannt gegeben. Als Angehöriger der Wachmannschaft soll der Mann zwischen Jänner 1943 und Juni 1944 Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz geleistet haben, zitierte das Gericht am Montag aus der Anklageschrift der Dortmunder Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte habe mit seiner Arbeit als Wachmann die tausendfachen Tötungen der Lagerinsassen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Die Anklage gehe davon aus, dass dem früheren SS-Mann sämtliche Tötungsmethoden bekannt waren. Ihm sei bewusst gewesen, dass das System mit so vielen Toten nur funktionieren konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie ihn bewacht wurden.

Nach Erkenntnissen der Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Nordrhein-Westfalen war der Angeklagte im Jänner 1942 in das Konzentrationslager Auschwitz versetzt worden. Als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns Auschwitz soll er unter anderem für die Bewachung des Stammlagers Auschwitz zuständig gewesen sein. Er habe auch ankommende Transporte und die Selektion bewacht, auch für das benachbarte Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.

Der Angeklagte habe eingeräumt, in Auschwitz eingesetzt worden zu sein. Er bestreite aber, an den Tötungen beteiligt gewesen zu sein. (APA, 16.2.2015)