Wenn in Österreich über Effizienzsteigerungen im öffentlichen Bereich gesprochen wird, bleibt ein Bereich in der Regel unerwähnt: die Sozialpartnerschaft. Die hat sich in Österreich ja bewährt, weshalb auch nicht daran gerüttelt werden darf. Doch benötigt ein funktionierender Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und -gebern einen derartigen Verwaltungsapparat? Bei den Wirtschaftskammerwahlen sticht wieder einmal die ausgefeilte Struktur mit 857 Fachgruppen ins Auge, die das Unternehmertum manchmal mehr fesseln denn beflügeln. Die Arbeiterkammer kommt mit mehr als 2600 Vollzeitstellen auch auf bemerkenswerte Dimensionen. Finanziert wird jeweils von den Zwangsmitgliedern.

Vom jeweiligen Stammsitz aus wird ein weit größeres Imperium gesteuert: Mit mehr als 22 Sozialversicherungsträgern kontrollieren die Kammern das österreichische Pensions- und Gesundheitswesen. Unter dem Schlagwort Selbstverwaltung erlebt der Proporz seine Hochblüte, in der auch so manches Sumpfgewächs gedeiht. Zuletzt tauchten Vorwürfe des Amtsmissbrauchs in der Pensionsversicherungsanstalt auf. Es geht um Rehazentren, bei denen Betreiber mit Naheverhältnis zur PVA zum Zug gekommen sein sollen - es gilt die Unschuldsvermutung.

Frappierend daran ist, dass im Vorjahr ähnliche Machenschaften bei der Unfallversicherung AUVA erst nach medialem Druck zum weichen Fall von deren Obfrau führten. Die PVA macht nicht den Eindruck, die Ungereimtheiten schonungslos aufklären zu wollen. Obwohl im April 2014 mit den Vorfällen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde konfrontiert, wurde erst im Jänner 2015 ein Wirtschaftsprüfer mit der Causa beauftragt. Mittlerweile liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Die Causa wäre ein Anlass, über Reformen nachzudenken: damit Selbstverwaltung nicht mit Selbstversorgung gleichgesetzt wird. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 17.2.2015)