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Das Vollstudium der Rechtswissenschaft bleibt in Österreich bislang von der Bologna-Trennung in Bachelor und Master ausgenommen.

Foto: apa/Hochmuth

Wien - Der Vorschlag, Rechtswissenschaften an Fachhochschulen anzubieten, bekam im Jänner neuen Aufwind: Die Fachhochschulkonferenz wiederholte ihre Idee, wohl auch wegen der öffentlichen Überlegungen von Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), die Studienplätze von Jus an den Unis zu begrenzen.

Die Aufregung der Gegner war abermals groß: Der Präsident der Unikonferenz, Heinrich Schmidinger, ließ wissen, dass es für so ein Studium an Fachhochschulen keinen Bedarf gebe: "FH-Absolventen liefen Gefahr, als minder qualifizierte Juristen angesehen zu werden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt wären", heißt es in einer Aussendung.

Doch nicht von überall kommt Widerstand: Die Österreichische Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) sieht den Vorschlag positiv: "Grundsätzlich haben wir nichts dagegen, wenn Jus künftig an Fachhochschulen angeboten wird", sagt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff. Für ihn würde es sogar Sinn machen, denn: "Schon jetzt gibt es Kombinationsstudien."

Was Wolff anspricht, sind rechtliche Grundlagen, die an vielen Fächern in Fachhochschulen gelehrt werden - etwa Medienrecht, Immobilienrecht und so weiter.

Das Vollstudium der Rechtswissenschaft bleibt in Österreich bislang von der Bologna-Trennung in Bachelor und Master ausgenommen. Vergeben wird der Bachelor und Master of Law in Österreich aber trotzdem schon - wenn man etwa an der Wirtschaftsuni Wirtschaftsrecht studiert.

Wie die Nachbarn

Die Sonderrolle der Rechtswissenschaft gab es auch in Deutschland lange, angegriffen wurde der "Dinosaurier", wie der Spiegel die juristische Ausbildung damals in einem Artikel nannte, aber bereits 2008: Die Uni Mannheim war die erste, seitdem bieten viele Hochschulen in ganz Deutschland den Bachelor und Master of Law an.

Für die Initiatoren der Uni Mannheim stand im Vordergrund, dass ein Großteil der Studierenden nicht Richter oder Staatsanwalt werden will - die Vielzahl an anderen juristischen Jobs könne auch anders erreicht werden. Entschließt sich ein Student nach dem Master dennoch dazu, Anwalt oder Richter zu werden, kann in Deutschland das dafür notwendige Staatsexamen auch nach dem Master abgelegt werden.

Rupert Wolff ist wichtig, dass der Umfang der Ausbildung nicht minimiert wird: "Für die Berufe Rechtsanwalt, Notar, Richter oder Staatsanwalt ist gesetzlich vorgegeben, dass eine gewisse Anzahl an ECTS-Punkten erreicht werden muss." Nachdem in der Bologna-Architektur mit einem Master sogar ein Jahr länger studiert wird als im Diplomstudium, sind für Wolff diese Kriterien grundsätzlich erfüllt. "Andere juristische Berufe kann man bereits nach drei Jahren Ausbildung ausüben. Da gibt es immer mehr Nachfrage."

Befürworter findet man auch unter FH-Professoren. Werner Hauser, Fachbereichskoordinator für Recht am Joanneum, sieht die Zeit für Jus an Fachhochschulen gekommen: "Gerade die Rechtswissenschaften leben von der und für die Praxis", sagt Hauser. Insofern liege es nahe, das Studium am FH-Sektor zu integrieren. Ein Sektor, der sich so ein Studium auch verdient hat, wie Hauser anmerkt: "In den vergangenen 20 Jahren wurde bewiesen, dass an Fachhochschulen hochwertige, praxisbezogene Lehre geleistet wird."

Dem Trend folgen

Der Trend gehe zu einer modernen juristischen Ausbildung - "die an der WU eingerichteten Studien wie Wirtschaftsrecht gehen schon in diese Richtung", sagt Hauser.

Auch ÖRAK-Präsident Wolff findet, man sollte mit der Zeit gehen: "Bachelor und Master of Law sind ein internationaler Standard. Wir sollten hier mitziehen und uns nicht hinter irgendwelchen Bergen einbetonieren", sagt Wolff. (Lara Hagen, DER STANDARD, 14.2.2015)