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Der Korruptions-Untersuchungsausschuss fand 2012 im Budgetsaal des Parlaments statt.

Foto: apa/Fohringer

Wien - Die Opposition will für den Hypo-Untersuchungsausschuss Berge von Akten aller Art haben - einen entsprechenden Entwurf für den "grundsätzlichen Beweisbeschluss" werden FPÖ, Grüne und Neos am Freitag mit den Regierungsfraktionen verhandeln. Die (Ex-)Bank selbst ist - wie ausländische Behörden - nicht verpflichtet, Unterlagen an den Ausschuss zu liefern.

Der Beweisbeschluss soll am nächsten Donnerstag im Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments gefasst werden. U-Ausschüsse sind zwar seit Jahresbeginn grundsätzlich Minderheitsrecht, der "grundsätzliche Beweisbeschluss" am Anfang ist aber eine Ausnahme: Hier braucht es die Mehrheit und damit die Stimmen von SPÖ und ÖVP. Dementsprechend findet morgen eine Verhandlungsrunde der Fraktionsführer über den Oppositionsantrag statt.

Dokumente können nachgefordert werden

Sollte sich im Laufe des U-Ausschusses herausstellen, dass man noch weitere Akten braucht, ist das kein Problem, denn es können - dann auch von der Opposition allein - jederzeit Dokumente nachgefordert werden. Grundsätzlich gilt, dass Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden, also beispielsweise Ministerien, alles zum Untersuchungsgegenstand Hypo Alpe Adria liefern müssen.

Darüber hinaus wird in dem elfseitigen Entwurf aber aufgezählt, was man sich von den jeweiligen Stellen insbesondere an Akten erwartet. Mit schriftlichen Beweismitteln sind übrigens nicht nur Akten im klassischen Sinn gemeint, sondern zum Beispiel auch Berichte, E-Mail-Verkehr, Protokolle, Weisungen, Terminkalender und auch Tagebücher.

Wahrung des Geschäftsgeheimnisses

Während gewisse Stellen verpflichtet sind, die Unterlagen zu liefern, können andere vom Hohen Haus lediglich darum ersucht werden. Ein nicht unwesentlicher Punkt beim Hypo-U-Ausschuss: Die Bank selbst bzw. ihre Nachfolgerin Heta Asset Resolution hat keine Vorlagepflicht, obwohl es sich um eine Staatsbank handelt. Die Opposition wollte diese Bestimmung - Ziel ist die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses - im Rahmen der Reform der Untersuchungsausschüsse zwar ändern, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Man hofft aber, über jene Stellen, die vorlegen müssen, an alle relevanten Unterlagen zu kommen.

Die Heta wird also lediglich "eingeladen", Unterlagen freiwillig zur Verfügung zu stellen. Dem Vernehmen nach zeichnet sich hier Kooperationsbereitschaft bei der Heta ab, eine Rolle spielt aber auch das Bankgeheimnis.

Hoffnung auf Kooperation mit Ausland

Ebenfalls auf der Wunschliste der Opposition: Sämtlicher Schriftverkehr mit den Aufsichtsbehörden, außerdem Vorstands-, Hauptversammlungs- und Aufsichtsratsprotokolle, Gutachten und Memos. Auf Kooperation hofft man auch im Ausland. Die Abgeordneten hätten auch gerne Dokumente vom bayerischen Finanzministerium, Landtag und der BayernLB.

Unterlagen erhofft man weiters von ausländischen Behörden mehrerer Staaten, darunter Slowenien, Kroatien, Bosnien, Serbien, Montenegro und Italien. Noch nicht im Entwurf findet sich beispielsweise die Europäische Zentralbank (EZB).

Alle Prüfberichte zur Hypo verlangt

Sehr wohl verpflichtet, Akten vorzulegen, ist dagegen das Finanzministerium. Verlangt werden unter anderem alle Prüfberichte und Analysen zur Hypo Group Alpe Adria, Unterlagen zu verschiedenen Gutachten, Dokumente der Finanzbehörden, der Verstaatlichungsvertrag und die Liste der Gläubiger der Anleihen im Zeitablauf.

Geschickt werden sollen auch handschriftliche sowie sonstige Aufzeichnungen leitender Beamten und außerdem sämtlicher Hypo-relevanter E-Mail-Verkehr der Minister-Kabinette und Beamten. Die Abgeordneten wünschen sich auch alle Unterlagen, aus denen sich der Informationsstand der jeweiligen Finanzminister ergab, auf dessen Basis Entscheidungen gefallen sind, wie bei der Hypo vorgegangen wurde.

Vorlegen soll das Ressort etwa auch alle Protokolle der Gespräche, die die Untersuchungskommission unter Irmgard Griss mit Involvierten geführt hat. Griss hatte sich in ihrer Expertise, wie sie selbst ausführte, aber mehr auf Akten gestützt als auf die Gespräche.

Unterlagen auch von Nationalbank

Sämtlicher Schriftverkehr und sonstige Unterlagen werden auch von der Finanzprokuratur und der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA angefordert. Die Nationalbank (OeNB) soll nicht nur Prüfberichte und Analysen zur Hypo ans Parlament schicken, sondern auch alle Erstentwürfe und Korrekturen, Weisungen und E-Mails der Bankprüfer von ihren Vorgesetzten, weiters sämtliche Unterlagen zu Insolvenzüberlegungen.

Alle Akten zur Hypo vorlegen muss auch das Justizministerium, insbesondere von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, der Staatsanwaltschaft Wien und der Korruptionsstaatsanwaltschaft hätte man auch gern Dokumente über die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Im Bereich des Innenministeriums (u.a. Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt) interessiert die Abgeordneten beispielsweise Interpol-Schriftverkehr und kriminalpolizeilicher Informationsaustausch, aber auch Unterlagen von in- und ausländischen Geheimdiensten. Auf der Liste steht denn auch das Heeresnachrichtenamt.

Bundeskanzler soll Korrespondenz liefern

Auch der Bundeskanzler, die Bundesfinanzierungsagentur und die Finanzmarktbeteiligungs-AG (FIMBAG) sollen jegliche Korrespondenz im Zusammenhang mit der Hypo liefern. Der Rechnungshof soll seine Prüfberichte und die geprüften Unterlagen zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt werden auch Akten vom Kärntner Landesrechnungshof, der Landesregierung, dem Landtag und der Landesholding sowie dem Staatsschuldenausschuss angefordert. (APA, 12.2.2015)