Der Fahrdienst Uber darf vorerst in Berlin einen Teil seines Geschäfts nicht weiterbetreiben. Das Landgericht Berlin untersagte es dem Unternehmen, in der deutschen Hauptstadt Fahrgäste über dasInternet an Mietwagen mit Fahrer zu vermitteln, wie die Gerichtspressestelle am Dienstag mitteilte. Das entsprechende Programm (App) für Mobiltelefone dürfe Uber nicht mehr einsetzen.

Gericht gab Taxilenker recht

Das Gericht gab damit der Klage eines Berliner Taxifahrers recht. Er hielt das Uber-Geschäftsmodell mit Mietwagen für wettbewerbswidrig. Uber sorge bei den Mietwagenunternehmen dafür, dass die Fahrer sich bei größeren Veranstaltungen in deren Nähe aufhielten, hieß es. Das sei ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung lag am Dienstag noch nicht vor. (APA, 11.2. 2015)