St. Pölten- Nach der niederösterreichischen Gemeinderatswahl vom 25. Jänner in 570 der 573 Gemeinden sind bei der Landeswahlbehörde 14 Einsprüche eingelangt. Die Gründe sind unterschiedlich, die Frist für Beanstandungen ist nunmehr abgelaufen. Entschieden wird in der Sitzung der Wahlbehörde am 4. März, sagte deren Leiter, Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP), am Dienstag.

Wie angekündigt, hat die SPÖ die Wahl in Leitzersdorf angefochten, weil sie in der Gemeinde im Bezirk Korneuburg nicht antreten durfte. In Bergern im Dunkelsteinerwald (Bezirk Krems) beanstanden die Sozialdemokraten eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Wahlpunkteermittlung. In Baden und Bad Vöslau (Bezirk Baden) geht es ihnen um die jeweilige Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der Auszählung. In der Kurstadt bei Wien fehlt lediglich eine Stimme auf ein achtes rotes Mandat.

"Alte" Stimmzettel

Fünf Einsprüche liegen seitens der FPÖ vor: in Haslau-Maria Ellend (Bezirk Bruck a. d. Leitha) und Neudorf bei Staatz (Bezirk Mistelbach) wegen Nichtzulassung zur Wahl, in Göpfritz a. d. Wild (Bezirk Zwettl) wegen teilweiser Verwendung "alter" Stimmzettel aus 2010 sowie in Neusiedl a. d. Zaya (Bezirk Gänserndorf) und Drasenhofen (Bezirk Mistelbach), weil in einigen Sprengeln keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben worden seien.

Anfechtungen der Grünen gibt es in Gaweinstal und Wolkersdorf (Bezirk Mistelbach) wegen der Mandatszuteilung bzw. weil auf Briefwahlstimmen Unterschriften gefehlt haben sollen, in Gaweinstal (in Gablitz (Bezirk Wien-Umgebung) wegen des Ermittlungsverfahrens. In Waidhofen a. d. Thaya beanstandet die "IG Waidhofen - Grüne und UBL" das Ermittlungsverfahren. In Pöchlarn (Bezirk Melk) liegt ein Einspruch der "Bürgerliste Erwin Resch" hinsichtlich Unrichtigkeit der Auszählung vor.

In allen 14 Fällen ist nun die Landeswahlbehörde am Zug. In den betreffenden Gemeinden sind bis zu den Entscheidungen keine konstituierenden Sitzungen möglich. (APA, 10.2.2015)