Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Vermietung der Wohnung per Airbnb vertragswidrig sei, sollte diese vom Vermieter untersagt worden sein. Werden die eigenen vier Wände trotz einer Abmahnung weiterhin im Netz angeboten, darf der Vermieter den Mieter fristlos kündigen.

Entscheidung durch Urteil des Bundesgerichtshofs

Das Gericht würde sich bei der Entscheidung auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen. Dabei komme es übrigens nicht darauf an, ob tatsächlich ein Tourist in der Wohnung übernachtet. Auch wenn auf der Website jemand anderer als Gastgeber ausgewiesen wird.

Airbnb "illegale Untergrundorganisation"

Portale wie Airbnb, 9flats oder Wimdu erfreuen sich immer größerer Popularität. Dies führte natürlich dazu, dass die Websites auch einiges an Kritik und Gegenwind entgegenkommt. Zuletzt bezeichnete die New Yorker Staatsanwaltschaft Airbnb als "illegale Untergrundorganisation". (red, derStandard.at, 07.02.2015)