Wien/Frankfurt am Main – Jener Mann, der im vergangenen Sommer bei der Wiener Regenbogenparade die grüne Europaabgeordnete Ulrike Lunacek mit Buttersäure beworfen haben soll, befindet sich nun in Deutschland in einer psychiatrischen Anstalt. Das Landgericht in Frankfurt hatte die Einweisung angeordnet, nachdem der Mann auch in Berlin und in Frankfurt Anschläge mit Buttersäure verübt haben soll.

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Ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt bestätigte, dass der Mann aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens in eine Klinik eingewiesen wurde. Das am Mittwoch ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger und Staatsanwaltschaft haben eine Woche Zeit für eine Revision. Wie lange der Mann in der psychiatrischen Klinik verbringen muss, legte das Landgericht nicht fest. Das hänge vom Erfolg der Therapien ab, in regelmäßigen Abständen werde überprüft, ob er auf Bewährung entlassen werden könne, erläuterte der Gerichtssprecher.

Der Mann war schon vor der Gerichtsentscheidung aufgrund eines "Unterbringungsbefehles" in der psychiatrischen Klinik untergebracht. Ein solcher kann anstelle einer Untersuchungshaft dann erlassen werden, wenn der Verdächtige voraussichtlich schuldunfähig ist. Die Gerichtsentscheidung wurde getroffen, nachdem der Mann in Frankfurt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und in Berlin Demonstranten einer Tierschutzdemonstration mit Buttersäure attackiert haben soll.

Auch Tierschutzdemonstranten angegriffen

Auch in Österreich soll der Mann nicht nur die Grüne EU-Abgeordnete Lunacek sondern auch Tierschutzdemonstranten mit Buttersäure bespritzt haben. Nach der Attacke gegen Lunacek bei der Regenbogenparade im Juni in Wien hatte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren zunächst eingestellt, weil der Mann nicht zurechnungsfähig sei und daher für seine Tat nicht belangt werden könne. Lunacek hatte jedoch einen Fortführungsantrag gestellt.

Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Wie deren Sprecherin erklärte, seien diese Ermittlungen nach wie vor im Gang. Man werde sich nun mit dem Ersuchen um Rechtshilfe an die Behörden in Deutschland wenden. Offiziell hatte die Wiener Staatsanwaltschaft bisher noch keine Kenntnis von dem Verfahren in Deutschland. (APA, 5.2.2015)