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Facebook ändert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um mehr Informationen über seine Nutzer für Werbetreibende zur Verfügung stellen zu können.

Foto: APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner

Trotz Kritik und Bußgeldandrohungen treten am 30. Jänner bei Facebook Allgemeine Geschäftsbedingungen mit einer neuen Datenrichtlinie in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Weiterverwertung von Nutzerdaten für Werbezwecke. So wird nun das Surfverhalten der Mitglieder des sozialen Netzwerks ausgewertet.

Personalisierte Werbung

Mit der Neuregelung will das Unternehmen Werbung stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Konkret heißt es: "Deine Werbeanzeigen-Einstellungen basieren auf Informationen, die du auf Facebook geteilt hast, Seiten, die dir gefallen oder die du besuchst, Werbeanzeigen, auf die du klickst, von dir genutzten Apps und Websites sowie Informationen von unseren Datenanbietern und Werbetreibenden." Wer zuerst also etwa nach einem neuen Fernseher sucht bekommt in Zukunft bei Facebook entsprechende Werbung angezeigt.

Wer das nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren. Zudem informiert das Unternehmen nun, wieso Nutzer bestimmte Anzeigen sehen. Über Angaben zu Interessen kann man bestimmte Produktgruppen auch entfernen, wenn man dafür keine Werbung sehen möchte. In den USA stehen die Einstellungen für Werbeanzeigen bereits zur Verfügung. In anderen Regionen sollen sie in den kommenden Monaten eingeführt werden.

Kein allgemeiner Widerspruch

Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich ab sofort bei Facebook einloggen, akzeptieren damit formal die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein allgemeines Widerspruchsrecht gibt es nicht. Nutzer können jedoch verhindern, dass ihre Aktivitäten im Web von Facebook für eine "nutzungsbasierte Online-Werbung" ausgewertet werden. Unter youronlinechoices.com kann dem "Online Behavioural Advertising" widersprechen. Gesammelt werden die Daten dennoch. Wer das nicht will, muss seinen Account löschen.

Kritik

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass Facebook sich beim Datenschutz an deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.

Daten von Facebook-Firmen

Datenschützer bemängeln außerdem, dass intransparent sei welche Daten des Messaging-Dienstes WhatsApp mit Facebook geteilt werden. In der Datenrichtlinie heißt es dazu: "Wir erhalten Informationen über dich von Unternehmen, die sich im Besitz von Facebook befinden oder von diesem betrieben werden, im Einklang mit deren Bedingungen und Richtlinien."

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet, dass Daten künftig "in großem Maßstab" zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden. "Durch kleinere textliche Veränderungen (...) könnte Facebook dem entgegentreten". (br/APA, derStandard.at, 30.1.2015)