Wien - Der Marsch zu mehr Energieeffizienz erweist sich in Österreich nicht nur als lang, sondern auch als hürdenreich. Weil das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, dass die Ausschreibung für die zentrale Steuerungs- und Überwachungsstelle zu wiederholen ist, spielt nun das Wirtschaftsministerium interimistisch Monitoringstelle. Glücklich ist man damit weder in der Energiesektion des Ministeriums, die mit der Arbeit betraut ist, noch bei den Unternehmen.

"Die Telefone laufen bei uns heiß," sagte Johannes Barbist, Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang, dem STANDARD. "Es gibt große Unsicherheit; die hat sich seit Vorliegen des Onlineformulars zur Registrierung eher erhöht als gelegt."

Mit 1. Jänner ist, wie berichtet, das lange und heftig diskutierte Energieeffizienzgesetz in Österreich Kraft getreten. Ziel ist es, den Einsatz von Energie effizienter zu gestalten. Die Vorgabe gilt für ganz Europa, jedes Land kann aber selbst entscheiden, welchen Weg es geht. Die Hauptlast haben in Österreich die Energieversorgungsunternehmen zu tragen. Sie müssen nachweisen, dass sie durch geeignete Maßnahmen bei sich selbst, bei ihren Endkunden oder anderen Energieverbrauchern Jahr für Jahr 0,6 Prozent des Energieabsatzes einsparen. Und die Monitoringstelle soll darüber wachen, dass das wirklich so ist.

Vergabe gestoppt

Anfang Dezember erhielt die Austrian Energy Agency als Bestbieter den Zuschlag für das Monitoring. Die Vergabe wurde aber kurz darauf per einstweiliger Verfügung gestoppt - u. a. wegen möglicher Interessenkonflikte. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass die Ausschreibung nicht in Ordnung war und wiederholt werden muss.

Mit der Neuausschreibung wird Ende Jänner/Anfang Februar gerechnet; die Vergabe könnte dann frühestens im Mai erfolgen. Bis die Monitoringstelle tatsächlich die Arbeit aufnehmen kann, könnte es allerdings Herbst werden. Zwar läuft die Registrierung per Onlineformular jetzt über das Wirtschaftsministerium, eine gewisse Vorlaufzeit braucht die neue Stelle aber doch.

"Die Unternehmen wollen wissen, wie sie dran sind und was sie tun müssen," sagte Rechtsanwalt Barbist. Viele Fragen seien noch offen, etwa welche Konzerngesellschaften einem Mutterunternehmen zugerechnet werden können, von der Bewertung einzelner Maßnahmen ganz abgesehen. (Günther Strobl, DER STANDARD, 24.1.2015)