Wien - Die Westbahn sieht sich seit sie existiert durch Direktvergaben des Bundes und von Verkehrsverbünden an die ÖBB benachteiligt. Aktuell greift die mehrheitlich private Firma den Verkehrsverbund Ost "VOR" an und wirft diesem in einer Aussendung am Mittwoch "Hinterzimmervergaben" bei Schienenverkehrs-Direktvergaben im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL) vor. VOR weist dies zurück.

Nach einer einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts Wien nach einem Westbahn-Einspruch habe VOR zu seiner Direktvergabeinformation am heutigen Mittwoch eine "Berichtigungs-/Widerrufinformation" bekannt gemacht, teilte die Westbahn mit. Diese spricht davon, dass eine "Verschwendung von Steuergeldern erweitert" werde. Die ÖBB verlagere eigenwirtschaftliche Verkehre, der Steuerzahler solle mit subventionierten Ersatzbestellungen, also über GWL, die Zeche zahlen, so der Vorwurf der Westbahn. Etwa gehe es um Fernverkehrszüge, die von Wien Westbahnhof zum Hauptbahnhof verlagert werden. Dabei gehe es um 400.000 Zugkilometer, die "subventionierten Zubringerverkehr zu eigenwirtschaftlichen ÖBB-Zügen" schaffe.

"Vorgehen rechtlich gedeckt"

Es gebe keine "Berichtigungs-/Widerrufinformation", man habe nur "den Detaillierungsgrad der ursprünglichen Ankündigung von 12. Dezember im Amtsblatt der EU erhöht", so ein VOR-Sprecher. Schließlich sei inzwischen der Fahrplan für 2016, um den es sich dreht, konkreter geworden. "Der Weg der Direktvergaben ist jener, der in der Vergangenheit der einzig gangbare war, weil dieser juristisch und beim Fahrzeugeinsatz abgesichert ist", so der VOR-Sprecher. "Das Vorgehen ist vergabe- und europarechtlich gedeckt, bestimmte Mehrleistungen im Rahmen der Verkehrsdiensteverträge direkt zu vergeben." Europarechtliche Basis sei die EU-Public-Service-Obligation-Verordnung von 2007.

Sowohl ÖBB als auch das Verkehrsministerium haben ähnliche Kritik der Westbahn stets zurückgewiesen.

Verkehrsverbünde wie VOR schließen ihre Beauftragungen im Sinne des Bundeslandes, in dem sie tätig sind, an Aufträge des Bundes an - beispielsweise wenn der Bund einen Zug von Wien nach Schwechat bestellt, verlängert VOR diesen bis nach Wolfsthal. (APA, 21.1.2015)