Klagenfurt - Die BKS Bank haftet für Beratungsfehler, weil sie ein Ehepaar nicht ausreichend aufgeklärt hat, bevor dieses sein Geld in einen sogenannten geschlossenen Fonds investiert hat. Das ist das Ergebnis eines Musterprozesses, der am Landesgericht Klagenfurt geführt worden ist, wie die "Kleine Zeitung" berichtet.

Richter Gunther Schmoliner sah es als erwiesen an, dass der Berater der Bank für Kärnten und Steiermark die Anlegerprofile und Beitrittserklärungen mit dem geschädigten Ehepaar nicht detailliert durchgegangen ist. Er habe weder auf das Totalverlustrisiko hingewiesen noch auf den Umstand, dass die Eheleute durch die Unterzeichnung der Papiere Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG wurden.

Das Ganze passierte im Jahr 2003, als das Ehepaar von der BKS zu einer Werbeveranstaltung einer Hollandfonds-Vertriebsfirma eingeladen wurde. In weiterer Folge investierten sie jeweils 17.000 Euro in den "44. Sachwert Rendite Fonds Holland". Dass sie damit zu Kommanditisten wurden, bemerkten sie erst, als sie aufgefordert wurden, Kapital nachzuschießen.

Umfassende Beratung fehlte

Der Richter stellte in seinem Urteil fest, die Geschädigten hätten umfassend über die Chancen beraten werden müssen, während der Laufzeit einen Ertrag zu erzielen und wie groß das Risiko gewesen sei, das gesamte Kapital zu verlieren. Allerdings stellte Schmoliner auch ein Mitverschulden im Ausmaß von 50 Prozent der Kläger fest, speziell der Mann hätte wegen seines Berufs als Versicherungsvertreter wissen müssen, dass er das Kleingedruckte lesen müsse.

Rechtsanwalt Arno Likar, dessen Kanzlei die Kläger vertritt, zeigte sich mit der Entscheidung grundsätzlich sehr zufrieden, wie er in einer Aussendung erklärte. Allerdings werde man dennoch Rechtsmittel ergreifen, da das vom Erstgericht festgestellte Mitverschulden zu Unrecht angenommen worden sei. Man sei zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht Graz dem Ehepaar den gesamten Schaden zusprechen werde. (APA, 20.1.2015)