Dass ein Mensch, der um internationalen Schutz ersucht, diesen nicht gewährt bekommt und abgeschoben wird, um nach seiner Rückkehr im Heimatland sofort erneut politischer Verfolgung ausgesetzt zu werden, ist eine der schlimmsten denkbaren Entwicklungen in Sachen Asyl. Mit Recht kommt dem Refoulement-Verbot, das alle Staaten diesbezüglich zu besonderer Vorsicht verpflichtet, international ein besonders hoher Stellenwert zu.

Nun scheint ziemlich klar zu sein, dass Österreich im Fall des Tschetschenen Danial M. das Refoulement-Verbot gebrochen hat. Kaum zwei Wochen lang befand sich der Mann in Russland nach seiner Zwangsheimkehr auf freiem Fuß, dann wurde er einkassiert. Jetzt wurde er streng verurteilt, wegen Unterstützung des tschetschenischen Widerstands gegen Machthaber Ramsan Kadyrow. Wegen Handlungen, die er gesetzt hatte, bevor er die Flucht nach Westeuropa antrat.

Somit ist der größtmögliche Schaden offenbar eingetreten, ein Schaden, der im konkreten Fall nur gemildert werden kann; die Forderungen von Amnesty auf Überprüfung von M.s Haftbedingungen im russischen Straflager sind diesbezüglich ernst zu nehmen.

Darüber hinaus aber gilt es festzulegen, dass vor Abschiebungen in chronische Krisengebiete wie Tschetschenien besondere Vorsicht zu walten hat. Österreich ist das seinem Ruf als sicheres Asylland schuldig. (Irene Brickner, DER STANDARD, 14.1.2015)