Klagenfurt/Graz - Der wegen schweren Betrugs zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach ist am Sonntag im Kärntner Bezirk St. Veit/Glan betrunken am Steuer seines Autos erwischt worden. Für ihn ist damit der gelockerte Vollzug - bereits zum zweiten Mal - vorbei. Er muss wieder in die Justizanstalt Graz-Karlau, wie der ORF am Montag berichtete.

Haftfreigänge sind für Welsbach damit nicht mehr möglich, und seinen Führerschein ist er auch los. Für den ehemaligen Vorstandschef des AvW-Finanzdienstleisters ist es bereits das zweite Mal, dass er den Status des gelockerten Vollzugs wieder verliert. Im Juni gab es "Auffälligkeiten", gerüchtehalber war von Alkoholisierung die Rede, das bestätigte sich jedoch nicht. Allerdings soll er sich wenig kooperativ und renitent gezeigt haben, hieß es aus Justizkreisen.

Keine Haftfreigänge mehr

Die Haftstrafe dauert für den jetzt 59-Jährigen noch bis 2019, theoretisch hat er ab dem nächsten Jahr die Möglichkeit, um eine vorzeitige Entlassung anzusuchen. Durch die Eskapaden sind seine Chancen dafür allerdings stark gesunken. Haftfreigänge gibt es bis dahin jedenfalls keine mehr.

Der AvW-Konzern von Auer-Welsbach brach 2008 zusammen. Rund 12.500 Anleger sind betroffen. Die Geschädigten haben 940 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.

Auer-Welsbach hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hat, und war in U-Haft genommen worden. Er wurde am 31. November 2011 von einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt. (APA, 5.1.2015)