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Seit 1975 sind die Debatten rund um die Fristenregelung nicht erlahmt.

Foto: Reuters/MIKE STONE

Wien – Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich seit 40 Jahren straffrei, wenn er in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Das Gesetz – "Fristenregelung" oder "Indikationslösung" – ist am 1. Jänner 1975 in Kraft getreten. In Tirol und Vorarlberg ist aber eine Abtreibung an öffentlichen Spitälern weiterhin nicht möglich.

Paragraf 97 des Strafgesetzbuches sieht die Straffreiheit vor, wenn der Eingriff in den ersten drei Monaten von einem Arzt / einer Ärztin und nach "vorhergehender ärztlicher Beratung" vorgenommen wird. Weitere Gründe für den straflosen Schwangerschaftsabbruch sind eine zu befürchtende "ernste Gefahr" für das Leben von Mutter oder Kind; die Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein würde, oder wenn die Schwangere zur Zeit der Zeugung unmündig war. Laut dem Gesetz ist kein Arzt / keine Ärztin verpflichtet, eine Abtreibung durchzuführen, es sei denn, die Frau befindet sich in unmittelbarer Lebensgefahr.

Jüngste Debatte: Sommer 2014

Beschlossen wurde das Gesetz am 21. Jänner 1974 im Nationalrat nur mit den Stimmen der absoluten SPÖ-Mehrheit. Die öffentliche Debatte mit Kundgebungen pro und kontra die Regelung ging auch nach dem Gesetzesbeschluss weiter.

Diskutiert wurde das Thema einmal mehr im vergangenen Sommer, als der damalige Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) die Bundesländer im Landeswesten darauf drängte, Abtreibungen in öffentlichen Krankenhäusern zu ermöglichen. Tirol und Vorarlberg ließen aber umgehend wissen, dass sie hier keinen Handlungsbedarf sähen und an der derzeitigen Regelung festhalten wollten: Im niedergelassenen Bereich seien Schwangerschaftsabbrüche immerhin auch in diesen Bundesländern möglich.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sieht dies hingegen anders und verweist anlässlich des Jahrestags auf ein Ergebnis ihrer Umfrage "Frauenbarometer". Demnach sind drei Viertel der ÖsterreicherInnen der Meinung, dass es in jedem Bundesland die Möglichkeit geben sollte, Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Krankenanstalten vornehmen zu lassen. "Wenn sich Frauen ohnehin schon in einer schwierigen Situation befinden, sollte man ihnen nicht noch zusätzlich Steine in den Weg legen, indem sie einen weiten Weg bis zur nächsten Klinik zurücklegen müssen", erklärte Heinisch-Hosek.

Geschätzte 30.000 Abtreibungen

Offizielle Statistiken zur Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich gibt es nicht. Laut Schätzungen von Christian Fiala, Gynäkologe und Begründer des privaten Ambulatoriums Gynmed in Wien, werden hierzulande jährlich rund 30.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, das sind zwei- bis dreimal mehr als in der Schweiz, Deutschland und Holland. Zurückzuführen sei dies auf die mangelhafte Verhütung. Eine wichtige Maßnahme wäre aus Sicht Fialas daher die Kostenübernahme der Verhütung und des Abbruchs.

Statistiken mahnte zum Jahrestag einmal mehr die "aktion leben" ein und verwies auf die Parlamentarische Bürgerinitiative "Fakten helfen", die bis 30. März 2015 unterzeichnet werden kann. Gefordert werden darin eine bundesweit anonymisierte Statistik und deren jährliche Veröffentlichung sowie eine regelmäßige Erforschung der Gründe für einen Abbruch als Basis für die Prävention. (APA, red, dieStandard.at, 5.1.2015)