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Eine "Fest Platte" der Künstlerin Ulrike Truger wird als Zeichen des Protests vor der Arbeiterkammer, die sich gegen die Abgabe stellte, abgelegt

Foto: APA/Musikergilde

Die Festplattenabgabe erhitzte im vergangenen Jahr die Gemüter – 2015 dürfte das nicht anders werden. Denn abermals soll die Regelung kurz vor einer Umsetzung stehen, wie IG Autorinnen und Autoren-Geschäftsführer Gerhard Ruiss in einem Interview mit der APA bekanntgibt. Laut Ruiss gebe es zurzeit "konkrete Verhandlungen mit den zuständigen Ministern und Parlamentsfraktionen"; es gebe "neue Signale" für eine Umsetzung im ersten Halbjahr 2015 – trotz Widerständen.

Privatkopien

Das Modell sieht vor, dass Künstler für "Privatkopien" ihrer Werke entschädigt werden, die auf Festplatten jedweder Art gespeichert werden. Diese Entschädigung soll bereits beim Verkauf der Speichergeräte eingehoben werden, was de facto für Konsumenten eine Verteuerung von USB-Sticks, Computern, externen Festplatten, aber auch Smartphones bedeuten würde. Elektrohändler befürchten, dass deshalb ihr Umsatz leidet.

Heftige Proteste

Naturgemäß protestierte deshalb eine Allianz aus Nutzern, Konsumentenschützern (wie etwa die Arbeiterkammer) und Elektrohandel heftig gegen die Festplattenabgabe, etwa in Form der "Plattform für ein modernes Urheberrecht". Weshalb man sich 2014 noch eine Schonfrist aushandeln konnte – und das, obwohl sich sowohl Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) als auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) öffentlich für die Abgabe ausgesprochen hatten. Sogar ein ministerieller Gesetzesentwurf tauchte in der Öffentlichkeit auf.

Herbst: Reform ohne Festplattenabgabe

Dennoch tauchte die Festplattenabgabe bei der im vergangenen Herbst im Nationalrat beschlossenen Urheberrechtsreform nicht auf – weshalb IG-Autorinnen und Autoren-Geschäftsführer Ruiss sich empört zeigte und sogar fragte, ob der Elektrohandel oder die Bundesregierung das Sagen in Österreich habe.

Wirtschaftskammer-Wahlen abwarten?

Hinter den Kulissen hieß es hingegen, dass die Regierungsparteien die Wirtschaftskammer-Wahlen im Februar 2015 abwarte. Denn man wolle den Elektrohandel nicht verärgern und so Stimmverluste einfahren. Ruiss verweist im APA-Interview hingegen darauf, dass "die Arbeiterkammer nicht mehr deklarierter Gegner der Speichermedienvergütung" sei, und auch die Bundeswirtschaftskammer habe sich laut Ruiss bereit erklärt, die Modelle auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.

Aufwind durch Urteile

Zusätzlichen Aufwind sieht Ruiss durch "Gerichtsentscheidungen auf europäischer Ebene und auch in Österreich". Tatsächlich war die Festplattenabgabe in mehreren Prozessen mit Einschränkungen als legitim bezeichnet worden. Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch festgestellt, dass Verluste durch sogenannte Raubkopien nicht in die Berechnung einer Kompensation für Privatkopien einfließen dürfen. Ruiss beruft sich jedenfalls auf die Unterstützung der Regierung. "Mit dem Justizminister und dem Kulturminister haben wir zwei Minister an unserer Seite, die uns wörtlich mitgegeben haben: Das verlieren wir gemeinsam oder gewinnen wir gemeinsam", so der Autor zur APA.

Kritiker: Veraltetes Modell

Kritiker der Abgabe verweisen darauf, dass das Modell durch technologische Neuerungen bereits überholt sei. So gewinnen etwa Abo-Angebote wie Musikstreamer Spotify stetig Nutzer; gleichzeitig wird das Konzept einer Festplattenabgabe durch die vermehrte Verbreitung von "Festplatten" im Internet der Dinge infrage gestellt. Als zukunftstaugliche Alternativen werden immer wieder eine Breitband- oder Haushaltsabgabe genannt, zusätzlich sollen Vertriebswege und Preismodelle reformiert werden. (Fabian Schmid, derStandard.at, 2.1.2015)