Bundesheer-SUV Touareg im Hof des Verteidigungsministeriums: Mehr für Fahrten zu Besprechungen als für Geländeübungen genutzt.

Foto: Bundesheer

Wien - Wenn das Bundesheer geländegängige Autos verkauft, herrscht große Aufregung. Kauft es welche, bleibt es still. Denn diese dienen zu einem beträchtlichen Teil dem Transport hoher Offiziere zu gewiss wichtigen Sitzungen - ein Viertel der Fahrten wird nach Berechnungen des Rechnungshofs (RH) für solche sehr zivilen Zwecke abgerechnet. Nur 16 Prozent der Fahrten gehen ins Gelände, wo man die Fähigkeiten eines SUVs wirklich nutzen kann.

Der am Donnerstag vorgestellte Rechnungshofbericht ist voller derartiger Kuriositäten. Ihm ist unter anderem zu entnehmen, dass das Verteidigungsministerium im August des Vorjahres 300 "handelsübliche geländegängige Kraftfahrzeuge" neu gekauft hat, obwohl der Überbestand zum Sollbestand bereits 900 Fahrzeuge betragen hat. Dieses Faktum relativiert die Klagen der Generalstäbler, dass man wegen zwingender Budgetrestriktionen Fahrzeuge verkaufen musste.

Zu viele Fahrzeuge, nicht zu wenige

Tatsächlich hat das Militär eher zu viele als zu wenige Fahrzeuge - aber eben die falschen: Ein beachtlicher Teil des Fuhrparks besteht aus im Schnitt 40 Jahre alten Steyr-Pinzgauern und Ende der 1970er Jahre gekauften Puch G als Kommandantenfahrzeuge. Diese Autos werden nun blockweise abverkauft - was der Rechnungshof zwar anerkennt, aber gleichzeitig darauf verweist, dass von den alten Autos immer noch ein Überbestand vorhanden wäre. Der Ersatz erfolgt durch VW Touareg (für die Kommandanten und die Militärpolizei) und Mitsubishi L200 Pickups.

"Die Empfehlung des RH, weitere Ersatzbeschaffungen von handelsüblichen geländegängigen Kraftfahrzeugen grundsätzlich erst dann durchzuführen, wenn der zu ersetzende Fahrzeugbestand gemäß den planerisch vorgegebenen Stückzahlen auf den Sollbestand reduziert wurde, setzte das BMLVS nicht um", schreiben die Prüfer. Das Ministerium kontert, dass die Fahrzeuge eben flexibel eingesetzt werden müssten.

Kritik an mangelnder Panzerung

Weitere Kritikpunkte fanden die Prüfer beim leicht gepanzerten Geländefahrzeug, das das Bundesheer beim italienischen Hersteller Iveco bestellt hat. Bei diesen so genannten "geschützten Mehrzweckfahrzeugen" forderte das BMLVS die kostenlose Nachrüstung des ballistischen Schutzes für das gesamte Fahrzeug entsprechend den Vorgaben der technischen Leistungsbeschreibung nicht ein. Das heißt im Klartext: Die Fahrzeuge erbringen eben nicht den geforderten Schutz gegen feindliches Flachfeuer. Zudem kritisiert der Rechnungshof, dass das Ministerium "den strategischen Bedarf an Schutzfahrzeugen noch nicht festgelegt" hat. Das hängt damit zusammen, dass es keine politische Einigung darüber gibt, welche Aufgaben das Bundesheer künftig mit welchen Truppenteilen bewältigen soll. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 19.12.2014)