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Die neuen EU-Mehrwertsteuersätze auf elektronische Dienstleistungen werden stark kritisiert.

Foto: REUTERS/Francois Lenoir

Ab Jänner 2015 gelten in der EU für elektronisch erbrachte Dienstleistungen und Güter wie E-Books, Musik-Downloads, downloadbare Software oder PDF-Anleitungen und -Tutorials zum Herunterladen neue Mehrwertsteuersätze. Damit sollen vor allem große Unternehmen wie Amazon und Google zur Kasse gebeten werden, die ihre EU-Einnahmen über Billig-Mehrwersteuer-Ländern wie Luxemburg oder Irland abwickeln. Kritiker fürchten jedoch Erschwernisse für Startups und Freiberufler. Mittlerweile wurde eine Online-Petition dagegen gestartet.

Automatischer Versand

Bisher galt bei den genannten Produkten und Dienstleistungen der Mehrwertsteuersatz des Verkaufslandes. Künftig soll des Satz des Landes gelten, in dem sich der jeweilige Kunde befindet. Die britische Regierung hat nun Unterlagen veröffentlicht, die erklären, was in die neue Regelung fällt und was nicht. So fällt die Steuer an, wenn der Verkauf der digitalen Güter automatisch erfolgt - Kunden etwa einen "Kaufen"-Button klicken und der Download automatisch beginnt.

Ausnahmen

Ausgenommen sind demnach unter anderem der "manuelle" Versand einer PDF-Datei per E-Mail, Live-Seminare über das Web, der einzelne Versand von Fotos oder etwa medizinischen Unterlagen. Sehr wohl gilt die Steuer aber etwa für "manuell" versendete E-Mails mit Links auf den herunterladbaren Content. Vor allem kleine Unternehmen könnten auf das neue Gesetz damit reagieren, dass sie entsprechende Inhalte eben doch "manuell" per Mail schicken. (br, derStandard.at, 14.12.2014)