Widerstand war zwecklos und ist fortan verboten. Donnerstagabend beschloss die rechtskonservative Volkspartei (Partido Popular, PP) mit ihrer absoluten Mehrheit im Madrider Parlament das umstrittene Bürgerschutzgesetz. Von der Opposition und Kritikern als "Knebelgesetz" kritisiert, sieht es unter anderem die massive Beschneidung des Demonstrationsrechts vor.

Drakonisch wird die Organisation nichtangemeldeter Demonstrationen vor "wichtigen gesellschaftlichen Einrichtungen", wie der Gesetzestext schwammig formuliert, mit 30.001 bis 600.000 Euro bestraft. Jegliche Ad-hoc-Protestaktionen, eigentlich ein Verfassungsrecht, wie das Verhindern von Zwangsräumungen per Sitzstreik, ist nur noch nach Genehmigung erlaubt.

Abgeordnete der Vereinigten Linken (IU) sehen den Geist von Ex-Diktator Francisco Franco, der 1959 ein ähnliches Paket schnürte, hinter dem Gesetz und verbanden ihre Münder vor der Abstimmung mit weißen Tüchern. Hunderttausende Spanier unterzeichneten eine Online-Petition, und Protestbewegungen kündigten zivilen Ungehorsam an.

Denn zugleich wurden Direktabschiebungen von Immigranten aus den Enklaven Ceuta und Melilla nach Marokko legalisiert, wie die PP per eigenem Abänderungsantrag einfügte. Auch das Fotografieren von Polizisten wird verboten. Das gilt zudem für das Verbreiten derartiger Bilder in Sozialnetzwerken, den Protestaufruf über ebendiese wie für Demonstranten selbst. Aber auch für Verstöße gegen die Ausweispflicht, Drogenkonsum in der Öffentlichkeit oder Prostitution. (Jan Marot aus Granada, DER STANDARD, 13.12.2014)