Bild nicht mehr verfügbar.

Julius Meinl muss sich nicht allein verantworten.

Foto: Reuters/Regine Hendrich

Wien – Der Banker Julius Meinl und vier weitere Personen sollen in Sachen Sonderdividende der Meinl Bank angeklagt werden. Das Justizministerium wird den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigen – und zwar auf Empfehlung des Weisenrats, war am Freitag im Ministerium zu erfahren. Neben Meinl sollen auch die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie zwei weitere Beschuldigte angeklagt werden.

Eigentlich wollte die von Christian Pilnacek geleitete Strafsektion den auf Anklage lautenden Vorhabensbericht nicht genehmigen – womit eine Weisung nötig geworden wäre. Deshalb wurde der im Frühjahr von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eingerichtete Weisenrat mit der Sache befasst. Dieser war für die Anklage, also wird sie der Ressortchef genehmigen, hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Die Meinl Bank erachtet sich nicht als Profiteur einer – von den Grünen konstatierten – "Drei-Klassen-Justiz". Vielmehr zeige das mehr als sieben Jahre dauernde Verfahren, in dem es 46 Rechtsbrüche zulasten der Bank und deren Organe gegeben habe, "genau das Gegenteil", hieß es in einer Stellungnahme am Freitag.

Vorhabensbericht aus dem Sommer

Dass es im Strafverfahren rund um die Meinl Bank ernst wird, war bereits im Sommer klar. Im Juli wurde der Staatsanwaltschaft Wien ein Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt. In einem solchen Bericht wird entweder eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen.

Der Hintergrund: Die Bank soll durch die Ausschüttung einer Sachdividende von knapp 212 Millionen Euro "entreichert" beziehungsweise geschädigt worden sein. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass dadurch die Eigenkapitalbasis beziehungsweise der Haftungsfonds der Bank zu stark geschmälert worden sei und die handelnden Manager dadurch Untreue begangen hätten. Die Bankverantwortlichen haben stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie hätten allfällige Anlegeransprüche mit ausreichenden Rückstellungen gesichert. Der Sachverhalt ist bereits in einem früheren Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank niedergeschrieben.

Entgegen ursprünglichen Plänen soll die Hauptversammlung der Bank 2009 beschlossen haben, die Sachdividende (Aktien der Fondsgesellschaft Oryx) an die niederländische Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East auszuschütten. Die niederländische Gesellschaft ist zu 99,99 Prozent Eigentümerin der Meinl Bank und wird Julius Meinl V. zugerechnet. Diese Megadividende hatte vor allem für die geschädigten Anleger der Immobilienholding Meinl European Land (MEL) Folgen, die die Meinl Bank unter anderem auf Schadenersatz klagen. (APA, red, 12.12.2014)