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Ende Juni dieses Jahres hob der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in Österreich auf - und die gesammelten Daten müssen entsorgt werden. Es ist aber unklar, ob dies auch tatsächlich passiert ist. Die zuständige Datenschutzbehörde hat die Löschung nicht überprüft, da eine anlasslose Überprüfung durch die Datenschutzbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen - der WebStandard berichtete.

Antrag

Dies wollen die NEOS nun ändern. Sie haben einen parlamentarischen Antrag gestellt, der die Regierung auffordert, einen "Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die anlasslose Überprüfung der Löschung von Vorratsdaten durch die Datenschutzbehörde bei betreffenden Unternehmen ermöglicht." (12.12. 2014)