Wien - Das Gesetz, wonach die öffentliche Hand bei der Vergabe von Auftrgägen über einer Million Euro nicht mehr nach dem Billigst-, sondern nach dem Bestbieterprinzip entscheiden soll, verspätet sich. Ursprünglich sollte es bis zum Jahresende das Parlament passieren, nun wird es wohl erst Anfang 2015 sein, wie der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes, Hans-Werner Frömmel, und der Geschäftsführer der Bundesinnung, Manfred Katzenschlager, am Donnerstag berichteten. Am Begutachtungsentwurf wird gearbeitet.

Zusätzliche Kriterien

Der Preis werde zwar weiterhin ein entscheidendes Merkmal sein, aber es müssen auch zusätzliche Kriterien, wie etwa Lehrlingsausbildung, kurze Transportwege, Vergabe an Sub-Unternehmen etc. definiert und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Betroffen seien alle Einrichtungen, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen. Mit der ÖBB und der Asfinag habe man sich bereits geeinigt. Mit der Bundesimmobiliengesellschaft laufen die Gespräche noch, da sie auch im Wettbewerb mit privaten Bauträgern agieren. Auch die Gemeinde Wien und der Städtebund seien noch nicht mit im Boot.

Ein wesentliches Kriterium des Bestpreisprinzips sei jedenfalls, auch die wirtschaftliche Bonität des Auftragnehmers zu prüfen. Damit soll die Vergabe an Scheinfirmen eingedämmt werden. Laut Frömmel kam es beim im Bau befindlichen Krankenhaus Nord zu folgendem Fall: Ein deutsches Unternehmen bediente sich eines burgenländischen Partners und bekam den Auftrag über 48 Millionen Euro, weil es um 67 Euro billiger anbot als der Zweitgereihte. Kurze Zeit später schlitterte der burgenländische Partner in die Insolvenz und der Auftrag ging nach Deutschland.

Lohn- und Sozialdumping

Um Spekulationsangebote von vornherein auszuscheiden, sollte es künftig eine "vertiefe Prüfung" jener Firmen geben, die um zehn Prozent unter dem Durchschnittspreis aller Angebote anbieten. Damit soll auch dem Lohn- und Sozialdumping, der aus dem benachbarten Ausland kommenden Bauarbeiter ein Riegel vorgeschoben werden. Diese hätten oft keine Zulagen und kein 13. und 14. Monatsgehalt, dazu kämen unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesem Grund sollte EU-weit die Entsendungsrichtlinie verkürzen. Derzeit dürfen Firmen "ganz legal" - und zum Nachteil der kleinen Betriebe, Arbeiter zwei Jahre lang nach Österreich entsenden. "Die agieren mit billigen Löhnen und billigem Material", kritisiert Frömmel. (cr, DER STANDARD, 12.12.2014)