München - Ein Münchner Schwurgericht hat am Mittwoch einen oberbayrischen Autofahrer zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 39-Jährige - ein langjähriger Alkoholiker, der nie einen Führerschein besessen hat - hatte Anfang Jänner 2014 eine Fußgängerin niedergefahren und sich nicht um die lebensgefährlich Verletzte gekümmert.

Der Mann war im Auto seiner Lebensgefährtin auf Einkaufstour unterwegs, hatte am Steuer zwei Cocktails heruntergeschüttet und einen Wagen gerammt. Aus Angst vor Strafe raste er davon. Auf seiner Flucht erfasste er bei Forstinning (Landkreis Ebersberg) eine Fußgängerin, die ihren Hund ausführte. Die 45-Jährige wurde 22 Meter durch die Luft geschleudert und blieb schwerst verletzt liegen. Ohne sich um sie zu kümmern, raste der Angetrunkene weiter. Um das Leben der Mutter von zwei Kindern kämpften die Ärzte vergeblich.

Im Prozess war der Angeklagte weitgehend geständig. Er habe aber gedacht, nur den Hund erfasst zu haben, erklärte er. Sein Begleiter, der 13-jährige Sohn seiner Verlobten, hätte ihn damals angeschrien, er solle anhalten und nach der Frau sehen.

Versuchter Mord durch Unterlassen

Dieser Verpflichtung sei er nicht nachgekommen, sagte der Richter. Weil das Leben des Opfers auch andernfalls nicht mehr zu retten gewesen wäre, lautete der Schuldspruch nur auf versuchten und nicht auf vollendeten Mord - durch Unterlassen zur Verdeckung der vorangegangenen Delikte: Trunkenheit am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht. Gegen den Alkoholiker sprach das Gericht eine Führerscheinsperre von vier Jahren aus.

Das Urteil lag um ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre und zehn Monate plädiert. (APA, 10.12.2014)