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Mit 1. Jänner werden in Italien die Strafsätze für Verstöße im Straßenverkehr dem Lebenshaltungskostenindex angepasst und damit um einen Prozent teurer.

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Zwischen 15. Dezember und 15. Jänner wird für österreichische Maestro-Bankomatkarten das neue Sicherheitssystem Geocontrol aktiviert.

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Für österreichische Nah- und Fernreisende gelten ab 2015 einige neue Bestimmungen. Damit man beim nächsten Reiseantritt gut vorbereitet ist, hat der ÖAMTC alle wichtigen Neuheiten zusammengestellt.

  • Geocontrol: Zwischen 15. Dezember und 15. Jänner wird für alle österreichischen Maestro-Bankomatkarten automatisch das neue Sicherheitssystem Geocontrol aktiviert. Dann ist es in einigen Ländern außerhalb Europas nicht mehr möglich, mit der Bankomatkarte Geld zu beheben. Reisende sollten sich daher rechtzeitig mit ihrer Bank in Verbindung setzen und die Bankomatkarte für das entsprechende Land freischalten lassen. Die Deaktivierung von Geocontrol ist kostenlos und für maximal drei Monate möglich (anschließend nochmals verlängerbar).
  • Italien: Mit 1. Jänner werden die Strafsätze für Verstöße im Straßenverkehr dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst und damit um ein Prozent teurer. Zudem treten voraussichtlich Mitte des Jahres einige neue Regelungen in Kraft. So soll sich beispielsweise die Strafhöhe bei Parkzeitüberschreitung künftig an deren Dauer orientieren, heißt es vom ÖAMTC. Für schwangere Frauen und Frauen mit Kleinkindern werden rosa Parkzonen eingeführt. Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 ccm dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren, sofern der Fahrer volljährig ist. Bei sehr schweren Verkehrsverstößen wie der Verursachung eines Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss kann der Führerschein lebenslang entzogen werden.
  • Deutschland: Ab dem Frühjahr plant Niedersachsen den ersten deutschen Pilotversuch für eine Section-Control. Dabei wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf einem drei Kilometer langen Abschnitt der B6 elektronisch erfasst – jeweils am Beginn und am Ende der Radarstrecke. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen wird ein Frontfoto aufgenommen, und es kommen die in Deutschland regulären Strafsätze zur Anwendung. Außerdem sind Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang im öffentlichen Verkehrsraum ab Mitte 2015 privilegiert: Lenker dürfen während des Ladens bevorzugt parken und außerdem ausgewiesene Busspuren benutzen.
  • Großbritannien: Ab 2. März gelten für das Fahren unter Drogeneinfluss sehr niedrige Grenzwerte, ab denen mit einer Strafe zu rechnen ist. Sowohl eine Geldstrafe bis zu 5.000 britischen Pfund (6.300 Euro) als auch eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten sind möglich. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen.
  • Litauen: Am 1. Jänner tritt Litauen der Währungsunion bei. Dann ersetzt der Euro den litauischen Litas. Die Eurozone wächst damit auf 19 Mitglieder.
  • Kanada: Ab April benötigen Bürger aus Staaten, die ohne Visum nach Kanada reisen dürfen (darunter Österreich), eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorization, ETA). Diese muss online beantragt werden und ist nach Genehmigung fünf Jahre gültig. Um die Umstellung zu erleichtern, gilt eine Übergangsfrist bis Oktober. (red, derStandard.at, 10.12.2014)