Wien - Den Mordversuch gesteht Nedjad S. dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm unumwunden ein. Ja, er habe im August 2003 eine Supermarktangestellte mit einem Kabel fast erdrosselt und ihr zweimal in den Hals gestochen. Ja, er habe eine zweite bis zur Ohnmacht gewürgt. Und ja, er habe auch einen dritten Angestellten mit dem Messer verletzt. Nur schuld, schuld sind eigentlich andere. Die Schwiegereltern, die Drogen, der Komplize.

Mit 15 war der inzwischen 41-Jährige zum ersten Mal straffällig geworden, bis heute hat er es auf 13 Vorstrafen gebracht. Was auch Vorsitzenden Böhm etwas überrascht: Zwischen den Aufenthalten im Gefängnis hat er ein durchaus bürgerliches Leben geführt.

Traum von der Familie

"Mein Traum war immer, eine Familie zu haben", erzählt der Angeklagte. 1993 lernte er seine Frau kennen, sie wurde bald schwanger - das Ziel, Kinder, Wohnung, Arbeit, war also erreicht.

Allein: "Es ist alles zu Bruch gegangen. Ich bin Serbe, sie war Kroatin, die Schwiegereltern waren dagegen", behauptet er. "Vielleicht hängt das auch mit Ihren Vorstrafen zusammen, Sie sind ja nicht der Traumschwiegersohn", kann sich Böhm nicht verkneifen.

S. rutschte in die Drogenszene ab, nahm Heroin und Tabletten: "Damit ich einfach vergesse." Die Tränen kommen ihm, als er das Resultat dieses Wunsches beschreibt: "Ich habe alles verloren."

Raubidee im Park

Die Drogen seien schuld gewesen, dass er immer mehr Geld brauchte. Eines Tages saß er mit einem Bekannten im Park, die Idee, einen Supermarkt zu überfallen, wurde geboren. Erstmals nennt der Angeklagte auch den Namen dieses Komplizen. Und schildert, dass der ihm das etwa 1,70 Meter lange Kabel in die Hand gedrückt habe.

"Wir haben gesagt, wir verstecken uns im Geschäft und lassen uns einsperren." S. machte das, sein Komplize nicht. Als der Angeklagte aus seinem Versteck im Lager kam, "kam mir die Frau entgegen".

"Und wie kommt es dann zu diesem Gewaltexzess?", will der Vorsitzende wissen. "Ich habe mir in der Zelle oft die Frage gestellt. Ich weiß es nicht", lautet die Antwort.

1850 Euro Beute

Nachdem sein bewusstloses Opfer blutend am Boden lag, ging er auf die Kassierin los, würgte sie ebenso bis zur Ohnmacht und raffte die 1850 Euro Beute an sich. Den anwesenden Rayonsleiter stach er zweimal, ehe er flüchtete. Und dabei eine Blutspur auf dem Gehsteig hinterließ.

"Hat das Erlebnis irgendwie Ihr Leben verändert? Dass Sie sich gedacht haben, so geht es nicht weiter?", bohrt Böhm nach. "Nein", antwortet S. geknickt. Leugnen hätte auch wenig Sinn: Wenige Monate später wurde er in Schweden wegen Vergewaltigung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Dass er erst elfeinhalb Jahre nach dem Mordversuch hier sitzt, liegt daran, dass erst nach seinem letzten Delikt im Juli 2014 eine DNA-Probe genommen wurde, die mit der Blutspur vor dem Supermarkt übereinstimmte.

Erleichterung des Angeklagten

Verteidiger Philipp Wolm versucht die Geschworenen davon zu überzeugen, dass sein Mandant reumütig ist. "Auch für ihn ist es eine Erleichterung, dass er heute das Geheimnis lüften kann", sagt er schon im Eröffnungsplädoyer.

Später fragt er, was heute im Vergleich zu 2003 anders ist: "Damals war es mir egal, jetzt habe ich mich komplett verändert", beteuert der Angeklagte. "Sie haben sich nicht geändert, Sie haben die Tat bei der Polizei zuerst zweimal geleugnet", unterbricht Böhm.

Wolm appelliert am Ende an das Gericht: "Ich fordere keine milde Strafe, sondern eine faire", versucht er besonders das erstmalige Geständnis als Milderungsgrund hervorzustreichen.

16 Jahre Zusatzstrafe

Mit bedingtem Erfolg: Nach rund einer Stunde Beratung sprechen ihn die Geschworenen einstimmig wegen Mordversuchs und schweren Raubs schuldig. Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang bekommt er, nicht rechtskräftig, 16 Jahre Zusatzstrafe zu den bereits in Schweden verbüßten vier - insgesamt also 20 Jahre. (Michael Möseneder, derStandard.at, 9.12.2014)