Elf Eurostaaten, darunter Österreich, standen im Frühling hinter den Bemühungen zur gemeinsamen Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Jetzt sieht es so aus, als ob die geplante Einführung für 2016 auf der Kippe steht. Die Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Italien, könnten ihr selbstgestecktes Ziel einer politischen Einigung bis Ende diesen Jahres nicht halten, sagten zwei mit der Sache vertraute EU-Diplomaten am Montag. Es sei sehr viel politischer Wille notwendig, um die Abgabe 2016 wie geplant einzuführen, ergänzte einer von ihnen.

Dabei wurde aus ursprünglich recht umfassenden Plänen ohnehin eine immer leichtere Variante. Denn wäre alles nach den ursprünglichen Plänen gegangen, müssten die Einnahmen aus den Steuern auf Finanztransaktionen (FTS) in den meisten Eurostaaten nur so sprudeln. Aber davon konnte zuletzt keine Rede mehr sein. Immer mehr wurde abgespeckt. Dennoch dürfte sich kein Konsens finden.

Ungelöste Probleme

In einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Dokument werden die Probleme aufgelistet, die bislang ungelöst sind. Dazu gehört die Frage, wie Derivate bewertet werden und ob das Ausgabe- oder das Ansässigkeitsprinzip bei der Erhebung der Finanztransaktionssteuer gelten soll. Am Dienstag wollen sich die EU-Finanzminister mit dem Thema befassen. Nach Angaben von Diplomaten sollten die Minister der elf Staaten bereits am Montagabend zusammenkommen. Ein dritter EU-Vertreter sagte, dass die Arbeit an der Steuer unter der lettischen EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr weitergehe.

Bisher war geplant, ab 2016 eine Steuer auf Aktien und einige Derivate einzuführen. Dafür sollten sich die Finanzminister bis Ende 2014 auf die Eckpunkte der Abgabe geeinigt haben. Deutschlands Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte die Erwartungen an die Steuer zuletzt deutlich heruntergeschraubt. Österreich und Frankreich stritten sich im Oktober darüber, ob auch Kreditausfallversicherungen mit der Abgabe belastet werden sollen, wie es der französische Finanzminister Michel Sapin vorschlug.

Ansässigkeitsprinzip

Unklar ist auch, ob das "Ansässigkeitsprinzip" oder das "Ausgabeprinzip" gelten soll. Im ersten Fall würden die Geschäfte der im jeweiligen Staatsgebiet ansässigen Händler besteuert. Im zweiten Fall ist der Ort der Ausgabe des Papiers entscheidend, also der Sitz des Unternehmens, mit dessen Aktien gehandelt wird. Frankreich verfährt nach dem Ausgabeprinzip, ein Vorschlag der EU-Kommission sieht das Ansässigkeitsprinzip vor.

Nach Berechnungen Frankreichs könnte die Steuer pro Jahr insgesamt rund sechs Milliarden Euro einbringen, wenn sie in den elf Euro-Staaten eingeführt würde. (Reuters/ red, derStandard.at, 8.12.2014)