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Die Klage gegen Kenias Staatspräsident Uhuru Kenyatta vor dem Internationalen Strafgerichtshof ist fallengelassen worden.

Foto: REUTERS/Thomas Mukoya

Den Haag - Das Verfahren gegen Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. "Die Anklage zieht die Vorwürfe gegen Herrn Kenyatta zurück", sagte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Freitag in Den Haag.

Als Grund gab sie an, im Zusammenhang mit den ethnischen Unruhen nach der Präsidentschaftswahl 2007 in Kenia nicht genügend stichhaltige Beweise gegen den 53-Jährigen zu haben. Kenyatta zeigte sich in einer ersten Reaktion hocherfreut und forderte, dass auch die Anklage gegen seinen Stellvertreter William Ruto fallen gelassen wird. Zugleich erklärte die Anklage jedoch, sollten sich neue Beweise gegen Kenyatta finden, könnten sie jederzeit erneut gegen ihn vor Gericht ziehen.

Entscheidung innerhalb weniger Tage

Zuvor hatten die Richter den Antrag der Anklage auf eine erneute Vertagung am Mittwoch abgelehnt. Die Anklage musste daraufhin innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie die Klage fallenlässt oder mit neuen Beweisen den Prozess eröffnet.

Anfang Oktober wurde Kenyatta als erster amtierender Staatschef in der Geschichte vor dem IStGH angehört. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der Präsidentenwahl 2007 vorgeworfen, darunter Mord, Vergewaltigung und Deportationen. Damals wurden mehr als 1.000 Menschen getötet.

Das Problem der Anklage war vor allem, dass sich im Lauf der Zeit immer mehr Zeugen gegen Kenyatta zurückzogen. Es wird vermutet, dass sie durch Bestechung oder Drohungen dazu gebracht wurden. Bensouda warf der kenianischen Regierung noch vor einigen Wochen vor, das Verfahren zu torpedieren und forderte einen Aufschub auf unbestimmte Zeit. (APA, 5.12.2014)