Wien/Wals - Der insolvente Bauriese Alpine, der im Juni 2013 eine Milliardenpleite hingelegt hat, ist auch ins Visier der Finanzmarktaufsicht (FMA) geraten. Wegen des Verstoßes gegen die Ad-hoc-Publizität sind nun Kurzzeit-Alpine Chef Johannes Dotter und zwei spanische Top-Manager Branchen-Insidern zufolge rechtskräftig zu Geldstrafen von je 84.000 Euro verurteilt worden. Sie verschwiegen drohende Verluste.

Als Tatzeitraum wurde das Jahr 2012 beleuchtet. Zwecks Restrukturierung bzw. Refinanzierung der Gruppe hatte die Alpine eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt, die die Finanzlage durchcheckte. Aus der Überprüfung gingen bereits gravierende Verluste und eine Überschuldung hervor. Die verantwortlichen Manager wussten also nachweislich um die finanzielle Schieflage des Konzerns Bescheid, gaben diese kursrelevanten, veröffentlichungspflichtigen Informationen aber nicht an ihre Anleihezeichner weiter.

Ordnungswidrigkeit

Da die Alpine-Führungsspitze auch nicht um einen Aufschub der Ad-hoc-Meldepflicht bei der zuständigen Finanzmarktaufsicht angesucht hatte, hätte sie von sich aus früher über die prekäre Lage informieren müssen. Diese Möglichkeit des Aufschubs steht einem Unternehmen - etwa mitten in der Restrukturierung - offen, wenn ihm durch die Ad-hoc-Mitteilung ein unverhältnismäßiger Schaden drohte.

Der Anwalt eines der Betroffenen betonte, dass es sich um eine "Ordnungswidrigkeit" gehandelt habe. Die verantwortlichen Manager hätten den Aufschub der ad-hoc-Meldepflicht in der Gesellschaft beschlossen, wozu sie das Recht gehabt hätten. Nur die Information der FMA über diesen Beschluss sei nicht erfolgt.

Die Alpine-Führungsspitze hätte nicht um einen Aufschub bei der Finanzmarktaufsicht ansuchen müssen, sondern dieser lediglich den Aufschub mitteilen müssen, verwies Rechtsanwalt Christopher Schrank auf das Börsegesetz (§ 48d Absatz 2): "Der Emittent hat die FMA unverzüglich von der Entscheidung, die Bekanntgabe der Insider-Informationen aufzuschieben, zu unterrichten".

Keine Details

Bei der FMA selbst wollte man keine Details zu der Causa bekanntgeben. "Ich kann nur bestätigen, dass wir das Verfahren abgeschlossen haben", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit. Nähere Auskünfte kann die FMA nicht geben, da die Ex-Alpine-Chefs beim Bundesverwaltungsgericht keinen Einspruch gegen ihre Strafen eingelegt haben - die Frist dafür ist schon vor über einer Woche verstrichen.

Die der insolventen Alpine Bau GmbH übergeordnete Alpine Holding GmbH hatte zwischen 2010 und 2012 drei Anleihen im Volumen von insgesamt 290 Mio. Euro aufgelegt. Die Anleihen notierten nicht in Wien, sondern wurden in Luxemburg begeben - dort wurden auch die Prospekte geprüft. Da das Unternehmen aber seinen Sitz in Wals bei Salzburg hatte, ist die Meldepflicht kursrelevanter Informationen von der österreichischen FMA zu überwachen.

Parallel zu dem FMA-Verfahren halten zahlreiche Klagen und Verfahren die Gerichte und die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Alpine auf Trab. Die Alpine Bau GmbH meldete erst im Juni 2013 Insolvenz an - viel zu spät, wie viele Gläubiger, Kreditschützer und Anwälte meinen. Die Urteile stehen hier noch aus. "Es gibt noch kein Ergebnis - wir sind noch mitten im Verfahren", sagte der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Thomas Haslwanter. (APA, 28.11.2014)