Wien – In der Kartell-Causa Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen Spar dürfte am Mittwoch ein Urteil fallen. An diesem Tag findet vor dem Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien die wahrscheinlich letzte Verhandlung der ersten Instanz statt. Die Handelskette bekämpft in dem Verfahren jene Strafzahlungen, die ihr die BWB wegen mutmaßlicher Preisabsprachen aufgebrummt hat.

Die Sache ist in zweierlei Hinsicht interessant: Spar ist das erste Unternehmen, das Strafzahlungen vor Gericht bekämpft; Rewe etwa hat mit den Wettbewerbshütern Vergleiche geschlossen und Bußgeld bezahlt.

Zum Zweiten hat sich Spar-Chef Gerhard Drexel mit einer seiner Aussagen vor Gericht ein Ermittlungsverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingehandelt. Der Verdacht lautet auf versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Der Sprecher der WKStA bestätigt die Ermittlungen.

BWB gegen Spar

Angezeigt hat die Sache die Richterin in der Causa BWB gegen Spar. Grund dafür: Drexel hat in einer Verhandlung im Juni dieses Jahres Details aus dem Wettbewerbsverfahren mit der BWB geschildert. Zweimal hatte es in der Spar-Zentrale in Salzburg Hausdurchsuchungen gegeben. Nach der zweiten warf Drexel der BWB (geführt von seinem Duz-Bekannten Theodor Thanner) vor "illegale Spionage-Software" eingesetzt zu haben. Und, so sagte Drexel sinngemäß aus: In einem inoffiziellen Treffen mit Thanner habe er dem angeboten, sich zu vergleichen und die "Spionage-Angelegenheit" nicht öffentlich zu machen – sofern die BWB von einem Bußgeldantrag gegen Spar absehe. Thanner lehte ab.

Diese Aussagen hat das Kartellgericht an die WKStA geschickt. Die Ermittlungen hat das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung geführt. Nun liegt dessen Abschlussbericht vor, die WKStA prüft ihn und wird demnächst über ihr weiteres Vorgehen entscheiden. Drexel, für den die Unschuldsvermutung gilt, will zu einem laufenden Ermittlungsverfahren nichts sagen. (Renate Graber, DER STANDARD, 25.11.2014)