Wien – Nicht gerade glücklich sind die Standesvertreter mit den Ministerplänen für das Weisungsrecht. Richterpräsident Werner Zinkl ist "traurig", dass nur eine "halbherzige Lösung" herauskam. Justizgewerkschafter Christian Haider sieht eine Verbesserung, aber "leider keinen großen Wurf". Der Präsident des Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Rupert Wolff, kann mit dem Weisenrat "gut leben", bemängelt aber die Ministeriumsnähe.

Die Richter und Staatsanwälte drängen seit langem darauf, das Weisungsrecht vom Justizminister an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen. Die Standesvertretungschefs Zinkl (Richtervereinigung), Haider (Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) und Gerhard Jarosch (Vereinigung österreichischer Staatsanwälte) gehörten auch der von Brandstetter eingesetzten Expertengruppe an. Sie haben drei Modelle vorgelegt – und gehofft, dass es endlich zu einer weisungsfreien Obersten Staatsanwaltschaft kommt.

"Chance auf gescheite Lösung vergeben"

Dem Minister das Weisungsrecht zu belassen, ihm aber einen dreiköpfigen Weisenrat (Generalprokurator und zwei "externe" Juristen) an die Seite zu stellen ist für Richterpräsident Zinkl "unbefriedigend". Man habe "die Chance auf eine gescheite Lösung vergeben" – nämlich auf ein Weisungsrecht, bei dem nicht einmal mehr der Anschein des Missbrauchs gegeben ist. Das anfangs diskutierte Modell eines Bundesstaatsanwalts habe man "aus Angst, die nötige Verfassungsmehrheit nicht zu bekommen", verworfen – wobei doch ein Expertengremium eigentlich berufen wäre, einen sachlich sinnvollen Vorschlag zu machen, ohne über die politische Umsetzung nachzudenken.

Ganz unzufrieden ist Zinkl mit der Besetzung des Weisenrats durch Generalprokurator und zwei "Betriebsfremde". Dass bei der Bestellung der "Externen" die Höchstgerichtspräsidenten mitreden dürfen, ergebe keine gute Optik. "Denkbar schief" sei sie beim Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, gehöre dieser doch selbst der Richterschaft an – und die Präsidenten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof hätten "mit dem Weisungsrecht nichts zu tun". Besser wäre es aus der Sicht Zinkls noch gewesen, alle drei Mitglieder aus der Generalprokuratur zu rekrutieren. Das jetzt gewählte Modell gehe "über Kompromisse, die wir eingegangen wären, weit hinaus".

Justizgewerkschaft wünscht sich Bundesstaatsanwalt

Auch für den Justizgewerkschafter Haider wäre ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt "das Wünschenswerteste". Vom jetzigen Modell erhofft er sich immerhin "eine Verbesserung des Istzustandes, auch wenn es kein großer Wurf ist". Der gefundene Kompromiss sei aber "wahrscheinlich geeignet, die Anscheinsproblematik zu reduzieren" – habe sich doch der von Brandstetter provisorisch eingesetzte Weisenrat schon bewährt. Haider freut vor allem die Einschränkung der Berichtspflichten der Staatsanwälte. Die Hoffnung auf den "großen Wurf" gibt er nicht auf – aber in den nächsten Jahren werde sich wohl nichts mehr ändern beim Weisungsrecht.

Rechtsanwälte gegen Bundesstaatsanwalt

ÖRAK-Präsident Wolff ist hingegen richtig "froh", dass kein Bundesstaatsanwalt kommt – weil das eine neue Behörde mit beträchtlichen Kosten bedeutet hätte "in Zeiten, in denen ohnehin kein Geld da ist". Zudem handle es sich nur um eine "Anscheinsproblematik", gebe es doch keine Erfahrung, dass das Weisungsrecht missbraucht worden sei. Aber es habe gegolten, für den von der Bevölkerung "gefühlten Missbrauch" ein "Placebo" zu finden – und die jetzige Konstruktion sei "geeignet, dem oftmals in der Öffentlichkeit gefühlten Unmut entgegenzuwirken".

Wobei Wolff eigentlich – auch in der Expertengruppe – für ein gänzlich vom Justizministerium getrenntes (also auch nicht bei der weisungsgebundenen Generalprokuratur untergebrachtes) Gremium aus drei "Externen" war. Schließlich gehe es darum, "dem Eindruck entgegenzutreten, der Minister könnte das Weisungsrecht parteipolitisch missbrauchen" – und dafür sei es "schlecht, wenn auch nur ein Justizbediensteter drinnensitzt". Mit dem Kompromiss kann Wolff dennoch "gut leben". Für richtig hält der Anwältepräsident, dass im Vorschlag der Expertengruppe vorgesehen ist, die Empfehlungen des Weisenrats nicht zu veröffentlichen: In diesem Stadium, in dem erst entschieden werde, ob angeklagt wird, sei es besonders wichtig, Unschuldsvermutung und Persönlichkeitsrechte zu schützen. (APA, 21.11.2014)