Wien - Zwei Artikel in der Oberösterreich-Ausgabe der "Kronen Zeitung" verstoßen gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse. Konkret geht es um die Artikel "Er ist hasserfüllt und gefährlich" und "Mörder kommen mit Schmäh frei", die am 27. Februar bzw. am 1. März erschienen sind. Ein Leser hatte sich mit einer Beschwerde an den Presserat gewandt.

Vorzeitige Entlassung als Thema

In dem ersten Artikel wird berichtet, dass ein Häftling, der einen Gendarmen getötet hat, nach 22 Jahren auf vorzeitige Entlassung hoffe. Zu Wort kommt die frühere Lebensgefährtin: Ihrer Meinung nach sehe der Betroffene seine Schuld nicht ein, und sie befürchtet, dass er im Fall einer vorzeitigen Entlassung ein Blutbad anrichten könnte. Im Artikel "Mörder kommen mit Schmäh frei" wird ein weiteres Mal die frühere Lebensgefährtin zitiert: Ihrer Meinung nach sei der Betroffene immer noch voller Hass und er habe nichts mehr zu verlieren. Darüber hinaus werden als Beispiele mehrere Personen angeführt, die wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind und nach ihrer vorzeitigen Entlassung weitere Morde begangen haben.

Der Senat des Presserates sieht in beiden Artikeln eine Verletzung des Punktes 2 des Ehrenkodex, wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren oberste Verpflichtung von Journalistinnen und Journalisten sind. "Der Journalist hätte die schweren Vorwürfe der ehemaligen Lebensgefährtin hinterfragen müssen. Seine Aufgabe wäre es gewesen, ihr subjektives Urteil über die Gefährlichkeit des Betroffenen entsprechend kritisch zu bewerten", heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Gegencheck wurde nicht vorgenommen.

Persönlichkeitssphäre verletzt

Weiter verletzen die Berichte die Persönlichkeitssphäre des Häftlings, urteilt der Senat: Zum einen, weil er als ein hasserfüllter und gefährlicher Mensch dargestellt wird, der bei seiner Freilassung ein Blutbad anrichten könnte, zum anderen aber auch durch den impliziten Vergleich mit anderen rückfällig gewordenen Mördern."

Durch die mediale Vorverurteilung und diese Berichterstattung würden seine Aussichten auf eine vorzeitige Entlassung geschmälert. Die "Kronen Zeitung" hat sich bis jetzt der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen. Von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, wurde nicht Gebrauch gemacht. (red, derStandard.at, 18.11.2014)