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Im Streit zwischen den ehemaligen Eheleuten sind die Fronten schon lange verhärtet.

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Klagenfurt/Wien - Helga Glock musste am LG Klagenfurt eine weitere juristische Niederlage hinnehmen. Am 11. November wurde ein Begehren abgewiesen in dem es um ein Prozent der Geschäftsanteils an der Glock GmbH ging. Man gehe nun von einem rasche Ende der zahlreichen, von Helga Glock anhängig gemachten Klagen aus, teilten die Anwälte Gaston Glocks am Freitag mit.

Bereits im Vorjahr hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) ihre Forderung abgelehnt, einen von ihr an die Glock-Privatstiftung übertragenen Geschäftsanteil an der Glock GmbH zurückzubekommen. Dabei ging es um 14 Prozent der Geschäftsanteile. Das aktuelle Urteil in Klagenfurt ist ein erstinstanzliches Teilurteil, das Ergebnis sei jedoch der völlige Ausschluss von Helga Glock aus der Glock Unternehmensgruppe, erklärten die Anwälte. Ob Helga Glock dagegen Rechtsmittel erhebt, war vorerst unklar. Die Frist zur Einbringung beträgt jedenfalls vier Wochen.

Verhärtete Fronten

Seit ihrer Scheidung bekriegen sich die ehemaligen Eheleute an verschiedenen juristischen Fronten. Alleine in Klagenfurt sind derzeit sieben Verfahren anhängig, an denen Helga Glock und die Stiftung bzw. die GmbH als Kläger oder Beklagte aufscheinen.

Zudem hatte Helga Glock in den USA kürzlich eine Klage über 500 Millionen Dollar eingebracht. Die Anwälte Gaston Glocks reagierten darauf bereits mit einer Privatanklage beim Bezirksgericht Döbling wegen Rufschädigung. Zudem wollen sie am Landesgericht Klagenfurt diesbezüglich eine Schadenersatzklage einbringen. Betrag wurde in diesem Fall von den Rechtsanwälten noch keiner genannt, der eingetretene Schaden sei nämlich noch nicht beziffert. (APA, 14.11.2014)