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Betriebe sollten vor Jahresende Abgabenänderungen bedenken.

Foto: AP/Kienzle

Wien - Geschenke sind zwar eher etwas für Weihnachten, steuerlich kann man sich aber auch etwas abholen, und zwar zeitgleich, sind doch für einen optimierten Abschluss noch im Vorfeld Vorsorgen zu treffen. 2014 birgt diesbezüglich ein Mehr an Chancen und Risiken, hat sich doch in den vergangenen Jahren einiges geändert.

Das gilt vor allem für den Gewinnfreibetrag, den natürliche Personen (Selbstständige, Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende) nutzen können und bei dem das Abgabenänderungsgesetz gegen Jahresbeginn einige Änderungen brachte. Automatisch kommt der Gewinnfreibetrag nur noch bis zu einer Grenze von 30.000 Euro zur Geltung. Über den Grundfreibetrag von 3900 (13 Prozent von 30.000 Euro) hinaus müssen Investitionen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren nachgewiesen werden.

Einzige Alternative: der Kauf von Wohnbauanleihen; dabei sollte die Laufzeit beachtet werden, denn bei meist zehnjährigen Anleihen ist die Bindung an niedrige Zinsen doch recht intensiv. Es können auch bereits "ältere" Schuldverschreibungen gewählt werden, allerdings muss der Restlauf mindestens vier Jahre betragen. Peter Bartos, leitender Partner der Beratungsgruppe BDO, weist darauf hin, dass der Gewinnfreibetrag auch bei nebenberuflichen Einkünften wie beispielsweise aus einem Werkvertrag in Anspruch genommen werden kann.

Langfristige Rückstellungen

Verschärft wurden die Bestimmungen auch für langfristige Rückstellungen, die über die Laufzeit mit 3,5 Prozent abzuzinsen sind und somit den Gewinn erhöhen.

Absetzmöglichkeiten, für die jetzt noch disponiert werden kann, gibt es zahlreiche, hier ein paar Beispiele: Spenden in diesem Jahr können im Ausmaß von bis zu zehn Prozent des Gewinns im laufenden Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Interessant kann auch der Freibetrag für eigenbetriebliche Forschung im Ausmaß von zehn Prozent sein. Hier muss allerdings ein Antrag bei der FFG eingereicht werden. Zudem werden Ausgaben für Auftragsforschung bis zu einer Million Euro anerkannt, wobei es sich um eine Leistung eines österreichischen Betriebs handeln muss.

Unternehmen und Mitarbeiter können auch von Prämien für Verbesserungsvorschläge oder Erfindungen profitieren, die innerhalb eines gewissen Rahmen nur mit sechs Prozent besteuert werden. Ein anderes Zuckerl wäre ein Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuungskosten, der bis zu 1000 Euro im Jahr steuerfrei ist.

Und da wir schon bei Geschenken sind: Ein Weihnachtspackerl vom Chef ist aus Sicht der Finanz bis zu einem Gegenwert von 186 Euro unproblematisch. Bei Weihnachtsfeiern gilt eine Grenze von 365 Euro, bis zu der die Einladung steuerfrei ist. Achtung: Der Betrag gilt für alle Betriebsveranstaltungen des Jahres. (as, DER STANDARD, 14.11.2014)