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Die Westbahn darf sich über Unterstützung von gerichtlicher Seite freuen

Foto: epa/HERBERT NEUBAUER

Wien - Die von der ÖBB errichtete Firewall gegen den Mitbewerber Westbahn beginnt zu bröckeln. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die von der ÖBB-Infrastruktur festgelegten Kriterien für die Höhe der Schienenmaut teilweise ausgehebelt.

Das Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE) müsse in einer Relation zu den unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallenden Kosten stehen. Auch sei Westbahn von der ÖBB-Infra unter Umständen diskriminiert worden, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten VwGH-Urteil.

Bonus für ÖBB

Der Anlass für die Beschwerde: Nach dem Start der Westbahn GmbH im Dezember 2011 räumte die ÖBB den bis dahin gewährten Bonus für gleisschonende Triebfahrzeuge ab beziehungsweise minimierte ihn von rund 120.000 auf rund 30.000 Euro. Im Gegenzug wurde der Malus für schwere, die Gleise stark beanspruchende Loks wie die Taurus-Lok von Siemens erhöht. Letzteres verursachte bei der ÖBB mit ihren von Taurus gezogenen Railjets zwar höhere Maluskosten, Westbahn fiel aber um ihren Bonus für das Niederflur-Leichtfahrzeug großteils um. Bis 2009 hatte der Abschlag für gleisschonende Loks rund das Vierfache des Zuschlages für gleisaggressive Triebfahrzeuge betragen.

Eine Beschwerde bei der Bahn-Regulierungsbehörde Schienen-Control Kommission (SCK) blieb erfolglos, daher wandte sich Westbahn an den Verwaltungsgerichtshof. Die VwGH-Richter begründen ihre Aufhebung mit Verletzung von EU-Recht, wonach Mitgliedstaaten in Entgeltregelungen für die Fahrwegnutzung leistungsabhängige Bestandteile aufnehmen müssen, die Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern Anreize zur Erhöhung der Leistung des Schienennetzes bieten. Darüber hinaus sieht der VwGH "möglicherweise" auch Eisenbahnrecht verletzt, das Diskriminierung hintanhalten soll.

Neuer Bescheid nötig

Am Zug ist nun wieder die Schienen Control Kommission, sie muss einen neuen Bescheid für das IBE ausstellen. Dann wird feststehen, ob ÖBB-Infra der Westbahn Geld zurückerstatten muss und ob das Verkehrsministerium bzw. die Schieneninfrastrukturgesellschaft Schig von der ÖBB-Infra IBE nachzahlen muss.

Abgeblitzt ist die ÖBB-Infra bereits mit einem Antrag auf höhere Stationsentgelte, ihn hat der Regulator abgeschmettert. Die Einhebung eines 160-km/h-Zuschlags hatte man zuvor wieder verworfen. Nun steht die massivste Entscheidung an: die Mitte 2012 durchgesetzte Erhöhung des "Allgemeinen IBE" um rund zehn Prozent. Sie ist seit zwei Jahren ausständig. Die SchienenControl muss hier einen ausgewachsenen Gutachterstreit schlichten, was offenbar Zeit kostet. Westbahn ist von dieser Erhöhung besonders betroffen. Insgesamt beziffert das Unternehmen die gesammelten IBE-Streitigkeiten mit 2,5 Millionen Euro pro Jahr. (ung, DER STANDARD, 14.11.2014)