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43 Spediteure und Frächter haben über Jahrzehnte Preise abgesprochen. Nun fahren einige von ihnen saftige Strafzahlungen ein - sofern das Kartellgericht die ausgedealten Bußgelder fixiert

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Als sehr zähe Angelegenheit erweist sich das Speditionskartell, das 2010 von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angezeigt worden ist. Über den heurigen Sommer ist nun doch etwas weitergegangen, die Kartellbrüder haben mit den Behörden unter Federführung der BWB ein "Settlement" vereinbart: Die 43 involvierten Transportunternehmen zahlen für die von 1994 bis 2007 fortgeführten Preisabsprachen in Summe 20 Millionen Euro Bußgeld. Das erfuhr der STANDARD aus Spediteurskreisen.

Der größte Brocken geht mit rund acht Millionen Euro auf die ÖBB-Gütersparte Rail Cargo Austria (RCA). Sie ist in die Causa mehrfach involviert, beteiligte sie sich doch über Speditions- und Frachttöchter wie Schier-Otten und Express-Interfracht an illegalen Preisabsprachen für Stückguttransporte und war andererseits auch mit dem für den Inlandsschienengüterverkehr zuständigen Teilkonzern RCA AG dabei.

Moderate Strafhöhe

Gemessen an der Dauer der Preisabsprachen fällt die Strafhöhe für insgesamt 42 Beteiligte - zum Teil handelt es sich um Unternehmen mit eher regionaler Bekanntheit - moderat aus. Zu den "Großzahlern" gehören laut Standard-Recherchen auch Branchengrößen wie Gebrüder Weiss mit rund fünf Millionen Euro sowie Logwin in Salzburg, deren Bußgeldausmaß in Justizkreisen auf rund zwei Million Euro taxiert wird.

Straffrei geht die Deutsche Bahn aus. Sie war namens ihrer Speditionstochter DB Schenker an Bord der von 1994 bis 2007 fortgesetzten Preisabsprachen im sogenannten Stückgutkartell. Der damalige Geschäftsführer hatte die Preisabsprachen vom Zentralverband Spedition & Logistik orchestrierten "Speditions Sammelladungskonferenz" (SSK) mittels Notizbuchs dokumentiert.

Causa noch nicht abhaken

Wiewohl die Höhe der Bußgelder seit fast vier Monaten feststeht: Abhaken können die betroffenen 42 Unternehmen die Causa nicht. Denn das Kartellgericht muss die mit der BWB ausgehandelten Beträge noch absegnen. Beauftragt ist es dazu vom Oberlandesgericht Wien, das im Dezember 2013 dem Rekurs der BWB stattgab und das Ersturteil des Kartellgerichts aufhob.

Demnach wären die Unternehmen mit einer symbolischen Strafe davongekommen, weil es sich beim Speditionskartell lediglich um ein erlaubtes inländisches Bagatellkartell gehandelt habe. Bagatellkartelle sind laut Spruch des Europäischen Gerichtshofs in der EU aber nicht zulässig. In Österreich waren sie es bis zum EU-Beitritt freilich schon. "Eine Geldbuße muss laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine solche Höhe erreichen, dass sie spürbar ist und zum Ausdruck bringt, dass die Unterlassung von Zusammenschlussanmeldungen in Österreich kein "Kavaliersdelikt" ist, heißt es im OGH-Spruch, eine "quasi symbolische Geldbuße" sei daher nicht ausreichend.

Das Kartellgericht beim Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte - vereinfacht ausgedrückt - argumentiert, dass die Kartellbrüder es nur unterlassen hätten, einen Zusammenschluss anzumelden. Der OGH hingegen sagt, dass beim Speditionskartell eine "unmittelbar wettbewerbsbeschränkende Preisabsprache" vorlag, die entsprechend zu ahnden ist. Warum die Festsetzung des Strafmaßes so lange dauert, war im Oberlandesgericht Wien am Donnerstag nicht zu eruieren. An der Ausfertigung der Entscheidung werde gearbeitet, betonte ein Sprecher des Kartellgerichts. Ganz so einfach dürfte die Causa Speditionskartell also doch nicht sein. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 14.11.2014)