Der deutsche Altkanzler Helmut Kohl (1982 bis 1998) hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg gegen seinen früheren Ghostwriter und Biografen Heribert Schwan erzielt. Am Donnerstag untersagte das Gericht Schwan, seinem Mitautor Tilman Jens und der Verlagsgruppe Random House, weiterhin Zitate des Altkanzlers zu veröffentlichen.

Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle heißt der Bestseller, den Schwan und Jens erst vor kurzem veröffentlicht haben. Darin sind viele Zitate von Kohl angeführt, die dieser Schwan 2001 und 2002 auf Band gesprochen hatte – als die beiden noch im besten Einvernehmen Kohls Biografie herausbrachten.

Schwan: Kein Schweigevertrag

2009 kam es zum Bruch, Schwan nahm die Tonbandaufnahmen mit und bediente sich daraus. Er argumentiert, es habe nie einen Schweigevertrag gegeben. Daher weiß nun auch ganz Deutschland, wie Kohl früher über die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel herzog: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen."

Eine Herausgabe der Originaltonbänder hat Kohl schon in einem anderen Gerichtsverfahren erzwungen. Jetzt wehrte er sich gegen die Verwendung von 115 Zitaten. Das Gericht gab ihm recht. "Die letzte Entscheidung darüber, was und wie geschrieben werden sollte, sollte bei Kohl liegen", sagte Richter Martin Koepsel in der mündlichen Urteilsbegründung. Schwan sei für seine Dienste bezahlt worden und habe Kohls Persönlichkeitsrechte verletzt.

Der Verlag muss den Verkauf der Bücher stoppen. Kohls Anwälte wollen nun auf Abschöpfung des Gewinns aus dem Buchverkauf und auf Schadenersatz klagen. Es geht dabei um eine siebenstellige Summe. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, 14.11.2014)