Rom - Ein italienisches Paar darf ein von einer Leihmutter in der Ukraine geborenes Kind nicht behalten. Das aus dem Norden Italiens stammende Paar müsse das Kind, für das es der Leihmutter Geld bezahlt hatte, zur Adoption freigeben, urteilte das Oberste Gericht des Landes laut Medienberichten vom Mittwoch.

Vor dem italienischen Gesetz ist die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, seine Mutter, Leihmutterschaft ist verboten. Die Italienerin und ihr Mann, beide um die 50 Jahre alt, hatten dreimal vergeblich versucht, ein Kind zu adoptieren. Daraufhin entschlossen sie sich, ein Baby von einer Leihmutter austragen zu lassen.

Staatsanwaltschaft forderte, Bub bei Paar zu lassen

Sie zahlten einer Ukrainerin 25.000 Euro dafür. Diese weigerte sich, ihren Namen in die Geburtsurkunde des 2011 geborenen Babys eintragen zu lassen, und ist daher unauffindbar. Zurück in Italien versuchte das Paar, den Buben bei den Meldebehörden eintragen zu lassen.

Laut der Zeitung "La Stampa" wurde den Eheleuten dort aber Betrug vorgeworfen. Während die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, das Kind in der Obhut des Paares zu lassen, urteilte das Kassationsgericht nun, es müsse zur Adoption freigegeben werden. (APA, 12.11.2014)