Wien - Auch wenn die Fülle der bekannt gewordenen Dokumente über Steuerschlupflöcher in Luxemburg beeindrucken mag: In mehreren Fällen halten sich die finanziellen Vorteile der gewählten Konstruktionen in Grenzen. Ein Beispiel dafür ist die österreichische Signa-Gruppe, die von René Benko gegründet wurde. Eine Konzerngesellschaft hat in Luxemburg ein Vehikel namens IZD Holding (IZD heißt auch der Turm an der Wiener Donau) errichtet, das 220 Millionen Euro in ein österreichisches Immobilienprojekt investierte. Aus den über die Journalistenplattform ICIJ veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass die Gewinne aus dem Unterfangen steuerfrei sind. Dividenden und Kapitalerträge aus der Veranlagung in Österreich seien in Luxemburg von Unternehmenssteuern auf Basis eines Dekrets aus dem Jahr 2001 ausgenommen, heißt es in einem Schreiben der Steuerberatung PwC an die Finanzbehörde. Allerdings wäre das in den meisten anderen EU-Ländern nicht anders, meint ein Experte.

Keine Körperschaftssteuer

Gewinne aus grenzüberschreitenden Beteiligungsverkäufen sind in der Regel international von der Körperschaftsteuer befreit. Bliebe also noch die Kapitalertragsteuer, die bei Dividendenzahlungen an die Teilhaber anfiele. Allerdings schaut auch in diesem Fall der Fiskus durch die Finger, wenn die Ausschüttung an Kapitalgesellschaften erfolgt (sogenanntes Schachtelprivileg). Mit dieser Regelung, die international üblich ist, sollen Mehrfachbesteuerungen verhindert werden. Abgaben fallen aber dann an, wenn die Profite letztlich an einen privaten Anteilseigner durchgeschleust werden. Allerdings berichteten mehrere ICIJ-Partner, dass die Luxemburger Vehikel dazu dienten, Konzerngesellschaften im Ausland zu finanzieren. Das führte beispielsweise in Österreich oder Deutschland dazu, dass die Zinszahlungen an das Gruppenmitglied Aufwand darstellen und somit die Bemessungsgrundlage reduzieren.

Der heimische Gesetzgeber hat bereits im Frühjahr reagiert. Zinsen und Lizenzzahlungen an Gesellschaften im Ausland, wo die effektive Steuerbelastung unter zehn Prozent beträgt, unterliegen dem Abzugsverbot. Signa wollte sich zu der Konstruktion und den allfälligen Vorteilen aus der Absetzbarkeit der Zinsen nicht äußern. Auch Konzernfinanzierungen und Ausschreibungen von Hutchison ("3") laufen über ein Vehikel in Luxemburg. Hutchison Drei Austria gehört einer Holding im Großherzogtum und verfügt dort über eine Tochtergesellschaft. (as, DER STANDARD, 7.11.2014)