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Eine Aufnahme von November 2000: Der nun Angeklagte Walter "Wazzinger" Pirchl (links) mit seinen "Taxi Orange"-Kollegen Andrea Konrad und Max Schmiedl.

Foto: REUTERS OESTERREICH/Brigitte Kraml

Wien - Zum "Promi" wird man in Österreich recht rasch. Walter "Wazzinger" Pirchl hat es in der Vergangenheit geschafft. Der Durchbruch gelang mit der TV-Show "Taxi Orange", eine Liasion mit Moderatorin Barbara Karlich half auch, seine Unterstützung des BZÖ brachte auch ein wenig Publicity.

Der 43-Jährige ist in seinem Betrugsprozess gegenüber Richter Harald Kaml überzeugt, dass die Tage des Ruhms erneut bevorstehen: "Ich bin wieder da und besser als je aufgestellt", verrät er in seinem Schlusswort.

Das am Ende eines monatelangen Verfahrens steht, in dem Pirchl aufgrund seines - nun ja - robusten Auftretens aufgefallen ist. Richter, Staatsanwältin, Privatbeteiligtenvertreter - allen gegenüber ist er lautstark pampig gewesen.

Mietschulden und Handtasche

Um sich zu verteidigen, denn die meisten der zahllosen Anklagepunkte bestreitet er. Unter anderem soll er in rund einem Jahr über 5.000 Euro Mietschulden angehäuft haben. Für die Vermittlung einer Chanel-Tasche kassierte er, die Tasche bekam seine Bekannte nie -ebensowenig eine andere Frau ihre neue Heizung.

Manchmal versprach er Leistungen, manchmal borgte er sich das Geld einfach aus und zahlte es nie zurück, ein andermal wieder bekam er eine Vespa zu Sonderkonditionen, die er auch nicht begleichen konnte.

Der Angeklagte sieht sich als Opfer einer offenbar umfassenden Verschwörung gegen ihn. Beispiel Handtasche: Das übermittelte Geld müsse die Chanel-Geschäftsführerin unterschlagen haben. Bei der Vespa sei eine Provision bei Weiterverkauf vereinbart worden - warum er das Gefährt mit einem falschen Ausweis anmietete, bleibt aber offen.

Zehn Minuten Urteilsverkündung

Unter der Vielzahl der Anklagepunkte leidet auch der Richter: Alleine die Urteilsverkündung dauert an die zehn Minuten, in denen Kaml kaum zum Luftholen kommt.

In der anschließenden Urteilsbegründung hält der Richter fest, dass Pirchls Versionen lebensfremd seien. Angesichts von vier Vorstrafen, drei davon einschlägig, sieht der Richter keine andere Wahl: "Weder bedingte Strafen noch eine Geldstrafe haben Sie davon abgehalten, wieder Straftaten zu begehen", sagt er. Und verhängt - nicht rechtskräftig - bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren schlussendlich 18 Monate Haft, sechs Monate davon unbedingt. (Michael Möseneder, derStandard.at, 6.11.2014)